„Naturschutz und Energiewende sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten einer Medaille beim Klimaschutz“, kommentierte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken die aktuell von der Deutschen Wildtier Stiftung vorgelegte Studie „Windenergie im Lebensraum Wald“. In Rheinland-Pfalz seien 70 Prozent der Bäume durch Luftschadstoffe und den Klimawandel geschädigt. Für viele gefährdete Wildtiere sei mit fortschreitender Erderwärmung ein weiterer Rückgang zu erwarten. Deshalb sei es im Sinne des Naturschutzes und des Waldes, die fossilen Energieträger durch Erneuerbare zu ersetzen. Höfken: „Der Naturschutz braucht die Energiewende.“
Die von Fritz Vahrenholt, dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Wildtier Stiftung und ehemaligen Mitarbeiter der Konzerne Shell und RWE, in Auftrag gegebene Studie hingegen ziele darauf ab, die Energiewende auszubremsen. „Das ist unverantwortlich angesichts der zunehmenden Klimakatastrophe“, so Höfken. In Rheinland-Pfalz erfolge der Ausbau der Windkraft im Einklang mit dem Naturschutz. Die Ministerin wies darauf hin, dass lediglich zwei Prozent der Waldfläche im Land für Windenergie vorgesehen seien. Die Forderungen des von der Wildtier Stiftung vorgelegten Gutachtens würden hierzulande bereits weitgehend umgesetzt, an manchen Stellen seien die Regeln in Rheinland-Pfalz sogar strenger als von den Gutachtern empfohlen. Bereits vor zwei Jahren habe der Autor der aktuellen Studie, Dr. Klaus Richarz, als damaliger Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte im Auftrag des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums ein Gutachten zu naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz erstellt. „Dieses Gutachten dient den Kommunen und anderen Planern im Land als Leitfaden, um die Anforderungen für den Schutz von Fledermäusen und Vögeln sowie der NATURA 2000-Gebiete zu erfüllen“, so Höfken. Es enthalte zum Beispiel Empfehlungen für Abstände von Windkraftanlagen zu Brutstätten sowie für Abschaltzeiten.
„Um die Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz an windhöffigen Standorten zu konzentrieren, stehen vor allem die bewaldeten Höhenlagen der Mittelgebirge zur Verfügung“, erklärte Höfken. Sie zitierte Dr. Richarz, der bei der Vorstellung des Landesgutachtens im September 2012 gesagt habe: „Wenn die Belange von Schwarzstörchen, Rotmilanen und Fledermäusen bei der Planung von Windkraftanlagen wie im Gutachten beschrieben berücksichtigt werden, wird ein Mehr an Windkraft, nicht zu einem Weniger an Arten führen.“ Dieser Anspruch sei nach wie vor Grundlage für den Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz. Trotz einer Vielzahl errichteter Windräder auf Waldstandorten seien hierzulande keine negativen Populationsentwicklungen wie auf brandenburgischen Freilandstandorten oder am hessischen Vogelsberg eingetreten.
Höfken wies darauf hin, dass das Landesentwicklungsprogramm IV sensible Bereiche wie Naturschutzgebiete, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten, den künftigen Nationalpark sowie historische Kulturlandschaften für die Windkraft ausschließen. Tabu seien in Rheinland-Pfalz zudem Laubwaldgebiete, die über 120 Jahre alt sind. Im Vergleich dazu fordere das Gutachten der Wildtier Stiftung, Laubwälder erst aber 140 Jahren für Windkraft auszuschließen. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für einzelne Tierarten, wie sie das neue Gutachten fordere, würden in Rheinland-Pfalz längst umgesetzt. Zum Schutz des Kleinen Abendseglers sehe das landesspezifische Gutachten zum Beispiel vor, dass Windkraftanlagen in Räumen mit erhöhter Aktivität temporär abgeschaltet werden.
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