| Tierschutzgesetz im Bundesrat

Höfken will Tierschutznovelle in Vermittlungsausschuss bringen

„Es ist inakzeptabel, dass sich die Länder im Bundesrat mehrheitlich für mehr Tierschutz einsetzen und jetzt von der Regierungskoalition ein Gesetz vorgelegt bekommen, das sogar hinter dem schwachen Entwurf von Frau Aigner zurückbleibt“, erklärte Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken.

„Es ist inakzeptabel, dass sich die Länder im Bundesrat mehrheitlich für mehr Tierschutz einsetzen und jetzt von der Regierungskoalition ein Gesetz vorgelegt bekommen, das sogar hinter dem schwachen Entwurf von Frau Aigner zurückbleibt“, erklärte Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken. Sie kündigte daher an, dass Rheinland-Pfalz in der morgigen Bundesratssitzung den Vermittlungsausschuss anrufen werde. Rheinland-Pfalz hat 12 von 19 Anträgen dazu initiiert oder miteingebracht. „Wir wollen zum Beispiel, dass bereits gefasste Regelungen wie das Verbot des tierquälerischen und überflüssigen Schenkelbrandes bei Pferden aufgenommen werden“, so Höfken. Sie appelliert daher an die Länder, für ein Tierschutzgesetz einzutreten, das nach zehn Jahren Tierschutz im Grundgesetz die längst fälligen Verbesserungen angehe.

Bereits im ersten Durchgang im Juli hatten die Bundesländer 53 Änderungsempfehlungen zur Gesetzesnovelle im Bundesrat beschlossen. Rund ein Drittel davon hatte Rheinland-Pfalz initiiert. Die Länder hatten sich unter anderem für die Verbote von Pelztierhaltung, von Menschenaffen als Versuchstiere und des Klonens von landwirtschaftlichen Nutztieren ausgesprochen. Die Bundesregierung hat die meisten der Empfehlung des Bundesrates nicht aufgegriffen, im Gegenteil, die Regierungsfraktionen haben dieses Gesetz sogar noch abgeschwächt. „Der aktuelle Gesetzentwurf reicht bei weitem nicht aus, um dem Staatsziel gerecht zu werden, den Tieren ein besseres Leben zu ermöglichen und ignoriert den Willen der Länder“, so Höfken.

Rheinland-Pfalz werde, unabhängig von der Debatte ums Tierschutzgesetz, landesrechtliche Möglichkeiten ergreifen, kündigte Höfken an. So werde es in Rheinland-Pfalz künftig für Zuchtpferde mit Schenkelbrand keine staatliche Anerkennung mehr geben. Aktuell werde zudem der Entwurf eines Landesgesetzes zum Klagerecht für Tierschutzverbände erarbeitet. Außerdem sei geplant, mit breiter Beteiligung der Verbände und Akteure die Sachkunde im Umgang mit Tieren zu verbessern, zum Beispiel durch Einführung eines Hundeführerscheins auf freiwilliger Basis.

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