Umweltministerin Ulrike Höfken hat die Spekulationen der Deutschen Wildtier Stiftung zur angeblichen Tötung von Rotmilanen im Zuge des Ausbaus der Windenergie als „unlautere Propaganda gegen die Energiewende“ zurück gewiesen. „Die Behauptungen der Wildtier Stiftung und ihre Anschuldigungen gegen die kommunalen Planungsbehörden sind mehr als unseriös, zumal keinerlei Beweise für die mutwillige Zerstörung von Horsten im Vorfeld des Baus von Windenergieanlagen vorliegen. In Rheinland-Pfalz gibt es keine Belege für so ein kriminelles Vorgehen“, teilte Höfken am Montag mit. Dass mit Fritz Vahrenholt, dem Vorstand der Wildtier Stiftung, ein ehemaliger RWE-Manager und Klimawandel-Leugner in Presseberichten zum Kronzeugen des Naturschutzes erhoben werde, zeige die Absurdität dieser Kampagne.
Höfken wies darauf hin, dass inzwischen auch Studien vorliegen, wonach Windkraftanlagen die Rotmilan-Population nicht beeinträchtigen. Hier bestehe mit Sicherheit noch Forschungsbedarf. Einseitige, unbelegte Behauptungen führten in der Diskussion aber nicht weiter. „Herrn Vahrenholts Kampagne gegen die Energiewende ist unverantwortlich angesichts der weltweiten Klimakrise“, so Höfken. In Rheinland-Pfalz seien inzwischen 73 Prozent der Bäume durch den Klimawandel geschädigt. Für viele gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sei mit fortschreitender Erderwärmung ein weiterer Rückgang zu erwarten, zum Beispiel durch die Zerstörung von Lebensräumen im Wald. Deshalb sei es im Sinne des Naturschutzes und des Waldes notwendig, die fossilen Energieträger durch erneuerbare zu ersetzen: „Der Naturschutz braucht die Energiewende.“
In Rheinland-Pfalz erfolge der Ausbau der Windkraft im Einklang mit dem Naturschutz, erklärte Höfken und verwies auf das im Auftrag des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums bereits 2012 von der Staatlichen Vogelschutzwarte erstellte Gutachten zu naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz. „Dieses Gutachten dient den Kommunen und anderen Planern im Land als Leitfaden, um die Anforderungen für den Schutz von Fledermäusen und Vögeln sowie der NATURA 2000-Gebiete zu erfüllen“, so Höfken. Es enthalte zum Beispiel Empfehlungen für Abstände von Windkraftanlagen zu Brutstätten sowie für Abschaltzeiten.
Höfken wies darauf hin, dass lediglich zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie vorgesehen seien. Das Landesentwicklungsprogramm IV schließe sensible Bereiche wie Naturschutzgebiete, Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald, den Nationalpark Hunsrück-Hochwald sowie historische Kulturlandschaften für die Windkraft aus. Tabu seien in Rheinland-Pfalz zudem Laubwaldgebiete, die über 120 Jahre alt sind.