| Tierschutzbericht 2014/2015

Höfken stellt Tierschutzbericht vor: Bessere Haltung und mehr Schutz für Tiere. Bund muss Tierschutzkennzeichnung voranbringen

„In Rheinland-Pfalz haben wir in den letzten Jahren wichtige Verbesserungen für den Tierschutz erzielen können. Mit dem Klagerecht für Tierschutzverbände haben wir Tieren eine Stimme gegeben und damit die Beteiligung des Tierschutzes verbessert. Auf Bundesebene konnten wir ein früheres Ende der tierquälerischen Käfighaltung von Legehennen durchsetzen.

Den Kommunen haben wir mit der Katenschutzverordnung - im leider engen bundesgesetzlichen Spielraum - ermöglicht, die Verwilderung von Katzen und so Tierleid zu mindern. Den verantwortlichen Umgang mit Tieren haben wir zum Beispiel an Schulen zum Thema gemacht oder durch den Sachkundenachweis für besonders geschützte Arten umgesetzt“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken heute im Plenum. Berichte wie der Tierschutzbericht seien aber auch wichtig, um Handlungsbedarf zu erkennen, so Höfken. Trotz der Erfolge gebe es noch viel zu tun. So forderte Höfken die Bundesregierung auf, die Kennzeichnung der Tierhaltungsform bei Lebensmitteln voranzubringen.

Das Tierwohl-Label, das Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt gerade vorgestellt habe, sei allenfalls ein erstes Schrittchen, so Höfken. Weder seien die Vorschläge der Länder eingebunden, noch Kriterien entwickelt. „Ziel muss eine klare Kennzeichnung als einfache Entscheidungsgrundlage für Verbraucherinnen und Verbraucher sein, erklärte die Ministerin. 89 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher ist dem Ernährungsreport 2016 des Bundeslandwirtschaftsministeriums zufolge die Kennzeichnung der Haltungsbedingungen wichtig. Dafür sind sie bereit mehr zu zahlen. Jetzt müsse gehandelt werden, sagte Höfken.

Die wesentlichen Vorgaben zum Tierschutz werden auf der Bundesebene gemacht. Leider seien viele Länder-Vorschläge für mehr Tierschutz von der Bundesregierung nicht aufgegriffen worden. 23 Änderungsanträge zum neuen Tierschutzgesetz aus Rheinland-Pfalz hat der Bundesrat so beschlossen. Davon hat die Bundesregierung jedoch 20 nicht aufgegriffen. Beim Verbot der Käfighaltung für Hennen und dem Ende der betäubungslosen Ferkelkastration konnte Rheinland-Pfalz sich durchsetzen, nicht übernommen wurde beispielsweise das Verbot der Pelztierhaltung zur Pelzgewinnung, die Einschränkung von Amputationen bei Tieren, die bessere Ahndung von so genannten Qualzüchtungen und die Klarstellung des Schutzes von Versuchstieren.

Bei Tierversuchen gibt es eine nur beschränkte landespolitische Kompetenz. Rheinland-Pfalz habe sich mit Nachdruck auf Bundesebene dafür eingesetzt, die Situation der Versuchstiere zu verbessern. Seit Abschluss der Tierschutznovelle gelten neue Meldepflichten, was zum im Bericht angeführten Anstieg der Tierversuchszahlen 2014 führte. Damit werde mehr Transparenz hergestellt. Ab 2015 folgte wieder ein Absinken, da die Verfahren umgestellt und Tierversuche vermieden wurden, so Höfken.

„Auf Landesebene nutzen wir unsere Handlungsspielräume und sensibilisieren zudem gesellschaftliche Gruppen wie Landwirte, Heimtierhalter oder Verbraucherinnen und Verbraucher für den Schutz der Tiere. So haben wir die Landwirte für Tierschutzinvestitionen gefördert, Vereine und Tierheime finanziell unterstützt, Forschungsprojekte für Alternativen zu Tierversuchen ausgezeichnet und setzen mit der Vergabe des Tierschutzpreises weitere Akzente für den Schutz der Tiere“, berichtete Höfken.

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