„Heute ist ein guter Tag für den Naturschutz. Das Neue Landesnaturschutzgesetz trägt zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Rheinland-Pfalz bei. Viele Forderungen der Naturschutzverbände konnten umgesetzt werden. Und zukünftig werden Landwirtschaft und Naturschutz noch enger kooperieren“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken heute zur Verabschiedung des neuen Landesnaturschutzgesetzes im Plenum. „Die Vielfalt von Tieren und Pflanzen ist unser größter Schatz. Wir sichern damit unsere Grundbedürfnisse wie reine Luft, sauberes Wasser und fruchtbare Böden. Doch ein Drittel der untersuchten Arten in Deutschland ist gefährdet. Vor allem Tiere und Pflanzen die auf Grünland angewiesen sind werden immer weniger“, so Höfken. Die aktuellen Roten Listen in Rheinland-Pfalz zeigen: Vogelarten wie Braunkehlchen sind gefährdet, Schmetterlinge wie Zitronenfalter oder Admiral werden immer seltener.
Die Landesregierung stellt daher das artenreiche Grünland unter besonderen Schutz. Das neue Landesnaturschutzgesetz setzt dabei auf finanzielle Anreize und will den Grünlanderhalt belohnen: Landwirten, denen eine Umbruchgenehmigung für EU-rechtlich geschütztes, artenreiches Grünland versagt werden soll, wird künftig die Teilnahme an Vertragsnaturschutzprogrammen, Kompensationsmaßnahmen oder Ersatzgeld angeboten. Höfken: „Damit entsteht ein Anspruch auf Ausgleich.“
Auch eine weitere Neuerung bringe Naturschutz und Landwirtschaft zusammen. „Mit dem neuen Gesetz sollen Ausgleichsmaßnahmen, die bei Eingriffen in die Natur erfolgen müssen, verstärkt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen stattfinden, um sie so für Natur und Landwirtschaft aufzuwerten“, so Höfken. Beispiel für solche ‚produktionsintegrierte Maßnahmen‘ seien die naturnahe Bewirtschaftung von Grünland, Streuobstwiesen oder Flächenentsiegelung. Die bäuerliche Landwirtschaft habe Lebensräume für viele landschaftstypische Arten geschaffen, wie die Smaragdeidechse im Weinberg, der Wiedehopf in der Streuobstwiese oder die Feldlerche im Acker. Es bestehe ein gemeinsames Interesse am Erhalt dieser Flächen.
Scharf wies Höfken die Vorwürfe der CDU zurück, das Gesetz richte mit dem Einsatz von Naturschutzbeauftragten eine „Naturschutzpolizei“ ein. Die Tatsache, dass dies bereits 1979 unter CDU-Alleinregierung eingeführt wurde, zeige die Unglaubwürdigkeit der CDU-Argumentation. Absurd sei dies auch, da es in CDU-geführten Ländern wie Bayern eine Naturschutzwacht gebe, die Ordnungswidrigkeiten nachgehen könne.
Für Vogelarten wie Rotmilan, Schwarzstorch, Wanderfalke oder Uhu hat das Land eine besondere Verantwortung. Zum Schutz der Arten soll hier besondere Rücksicht genommen werden. Sie sollen während der Brutzeit nicht gestört werden. Diese Regel wurde gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft überarbeitet. Der Schutz der Nester kann nun je nach Art und örtlicher Gegebenheit durch Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern unterschiedlich gehandhabt werden, berichtete Höfken.
In Schutzgebieten wie dem Nationalpark, Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten sowie im 3000 Meterstreifen um diese Schutzgebiete herum, verbiete das Landesnaturschutzgesetz die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen, führte Höfken eine weitere Neuerung an. Der Abstand orientiere sich an der Flugdistanz von Honigbienen Damit wolle man verhindern, dass Tier- und Pflanzenarten durch gentechnisch veränderte Organismen gefährdet werden.
Naturschutz braucht die Einbindung des Ehrenamtes und der Verbände. Das neue Landesnaturschutzgesetz will daher die Mitwirkungsmöglichkeit der Naturschutzverbände erweitern. Neu ist auch, dass Unternehmen Beauftragte für Naturschutz auf freiwilliger Basis berufen können“, sagte Höfken.
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Neues Landesnaturschutzgesetz
Höfken: Naturschutz und Landwirtschaft kooperieren beim Schutz unserer natürlichen Vielfalt
Heute ist ein guter Tag für den Naturschutz. Das Neue Landesnaturschutzgesetz trägt zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Rheinland-Pfalz bei. Viele Forderungen der Naturschutzverbände konnten umgesetzt werden.
