Rheinland-Pfalz hat sich heute gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen im Bundesrat erfolgreich für eine Stärkung der Klagerechte für Umwelt- und Naturschutzverbände eingesetzt. So forderte die Länderkammer die Bundesregierung auf, bei der geplanten Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes die Klagemöglichkeiten der Umweltverbände zum Beispiel bei der Planung von Großprojekten zu erweitern. Dies hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil 2011 angemahnt. „Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf versucht, die Rechte der Umweltverbände weiter einzuschränken und damit internationales sowie europäisches Recht konterkariert“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken. Auch dürften die Rechtschutzmöglichkeiten von einzelnen Bürgerinnen und Bürger nicht weiter eingeschränkt werden, wie es der Entwurf der Bundesregierung leider vorsehe.
„Das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich würde nach der Rechtsauffassung dieser Bundesregierung heute noch laufen“, so Höfken. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahr 1998 die Stilllegung des AKW aufgrund mangelnder Erdbebensicherheit angeordnet. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wäre zu befürchten, dass das Gericht diese Frage nicht mehr in dieser Genauigkeit prüfen dürfte.
„Die Bundesregierung geht offenbar davon aus, dass die Umweltverbände ihre Klagerecht missbrauchen könnten“, stellte Höfken fest. Von einer Klageflut könne aber nicht die Rede sein, im Gegenteil: Die Anzahl der Verbandsklagen habe sich in Deutschland in den vergangenen Jahren auf 25 pro Jahr (vor 2006: 27) verringert. „Die Tatsache, dass über 40 Prozent dieser Klagen erfolgreich waren, zeigt, dass nur dann den Rechtsweg beschreiten, wenn die Erfolgsaussichten wirklich groß sind.
Ministerin Höfken forderte die Bundesregierung auf, das Votum der Länderkammer ernst zu nehmen und ihren Gesetzentwurf zugunsten der Verbände nachzubessern.
|
Bundesrat - Umweltrecht