„Ein Tierwohlkennzeichen soll einer eindeutigen, verständlichen Kennzeichnung der Tierhaltung für Verbraucherinnen und Verbraucher und gleichzeitig einer Verbesserung des Tierschutzes bzw. des Tierwohls für Nutztiere dienen. Beide Ziele verfehlt der vorgelegte Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Was wir dringend brauchen, ist eine verpflichtende Tierwohl- und Herkunftskennzeichnung, die Transparenz und Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung schafft“, forderte Umweltministerin Ulrike Höfken heute anlässlich des morgigen Bundesrates. Dort wird der Gesetzentwurf von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner beraten.
Freiwilliges Kennzeichen nicht ausreichend
„Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass die Bundesregierung nach jahrelangen Forderungen der Bundesländer nun endlich ein staatliches Tierwohlkennzeichen einführt. Leider stellt der Gesetzentwurf jedoch nicht die richtigen Weichen: Diese freiwillige und sehr komplexe Kennzeichnungsmethode wird die nötige Marktdurchdringung nicht erreichen und verwirrt eher Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts der bereits von Handel und Verbänden auf dem Markt befindlichen Kennzeichen. Statt eine möglichst gute Abstimmung und Integration der bestehenden Systeme mit dem staatlichen Tierwohlkennzeichen zu erreichen, setzt Bundesministerin Klöckner lediglich ein weiteres, freiwilliges Kennzeichen daneben. Die Tierhalterinnen und Tierhalter profitieren nicht davon, da die ohne Mehraufwand beim Tierschutz produzierten Produkte den Wettbewerb verzerren“, gab Höfken zu bedenken.
Haltungskennzeichnung bereits etabliert
Dabei bestehe bereits ein System zur verpflichtenden Kennzeichnung der Haltung und der Herkunft von Legehennen: Das System der Frischeikennzeichnung ist europaweit verbindlich eingeführt und bei den Kundinnen und Kunden bekannt. Darauf sollte eine Fleischkennzeichnung aufbauen, so die Ministerin abschließend.