„Um Übergewicht langfristig vorzubeugen, reicht Ernährungsbildung allein nicht aus. Neben dieser und einem gesunden, nachhaltigen Verpflegungsangebot ist eine farbliche Nährwertkennzeichnung ein zentraler Baustein zur Prävention“, sagte Ernährungsministerin Ulrike Höfken heute bei der Diskussionsveranstaltung unter dem Motto „Nährwertkennzeichnung – quo vadis?“, die das Ministerium gemeinsam mit der Verbraucherzentrale ausrichtet.
Die Situation sei ernst: Rund ein Drittel der Gesundheitskosten gehen auf das Konto von Übergewicht und seinen Begleiterkrankungen. Etwa 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen sowie mehr als die Hälfte der Erwachsenen wiegen zu viel. „Daher setzen wir uns auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai gemeinsam mit Berlin für eine farbliche Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmitteln ein. Das schafft Transparenz, ermöglicht Kundinnen und Kunden eine differenzierte Einkaufsentscheidung an der Supermarktkasse und ist längst überfällig“, so Höfken weiter.
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, sagte: „Beim Lebensmittelkauf muss es Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter gemacht werden, die gesündere Alternative zu erkennen – und das auf einen Blick. Es ist Zeit für eine einheitliche, verständliche und farbliche Nährwertkennzeichnung auf der Basis von 100 Gramm oder 100 Millilitern auf der Produktvorderseite. Wie es funktionieren kann, zeigt zum Beispiel Frankreich mit dem Nutriscore-Modell.“
„Eine freiwillige Nährwertkennzeichnung – wie sie Frankreich und Großbritannien eingeführt haben – kann jedoch nur der erste Schritt sein. Was wir brauchen, ist eine verpflichtende einheitliche Lebensmittelampel. Aktuell lässt dies das bestehende EU-Recht noch nicht zu. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine verpflichtende Einführung stark zu machen“, erklärte die Ministerin und führte an: „Der französische Nutriscore erscheint uns als geeignetes Modell, an dem wir uns gut orientieren können.“ Beim Nutriscore werden verschiedene Bestandteile wie Ballaststoffe oder Proteine verrechnet und das gesamte Lebensmittel anhand einer fünfstufigen Farbskala bewertet.
Seitdem verschiedene Unternehmen auch in Deutschland eigene Kennzeichnungssysteme auf den Markt bringen, hat sich der Handlungsdruck auf die Bundesregierung noch einmal erhöht. „Ein Flickenteppich an verschiedenen Kennzeichnungen ist das Letzte, was wir für eine klare und einfache Verbraucherinformation benötigen. Daher muss die Bunderegierung hier umgehend tätig werden und nicht weitere wertvolle Zeit durch die aufwendige Entwicklung neuer Modelle verstreichen lassen“, forderte Höfken abschließend.
Hintergrund:
- EU-weit ist die Nährwertkennzeichnung gesetzlich geregelt. Die Nährwerte (z.B. Brennwert, Fett, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz) sind auf der Rückseite des Produkts in einer Tabelle anzugeben – bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter.
- Diese Art der Darstellung ist kompliziert, bietet keine schnelle Orientierung und ist ungeeignet für den Vergleich der Produkte verschiedener Hersteller. Daher wird in der EU bereits seit längerer Zeit über eine verständliche und klare farbliche Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Produkten diskutiert.
- Eine Nährwertkennzeichnung kann nach den geltenden EU-Vorgaben (Lebensmittelinformationsverordnung) aktuell nicht verpflichtend eingeführt werden. Die Mitgliedstaaten können den Lebensmittelunternehmen jedoch empfehlen, eine entsprechende Kennzeichnung zu verwenden. Verschiedene Modelle werden in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten wie etwa in Frankreich oder Großbritannien bereits auf freiwilliger Basis angeboten.
- Rheinland-Pfalz setzt sich bei der Bundesregierung dafür ein, sich auf EU-Ebene für eine verpflichtende Einführung der farblichen Nährwertkennzeichnung stark zu machen.
- Rheinland-Pfalz fordert eine farbliche Nährwertkennzeichnung mit Angaben für 100 Gramm bzw.
Milliliter, um Bewertung und Vergleichbarkeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.