| Tierschutz

Höfken ermöglicht mehr Katzenschutz in den Kommunen

Eine neue Verordnung ermöglicht den Kommunen Maßnahmen zum Schutz von freilebenden Katzen zu ergreifen. Das hat der Ministerrat heute in Mainz beschlossen.
Katze, Foto: pixabay.com

Eine neue Verordnung ermöglicht den Kommunen Maßnahmen zum Schutz von freilebenden Katzen zu ergreifen. Das hat der Ministerrat heute in Mainz beschlossen. „Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um das Leid vieler herrenloser und verwilderter Katzen zu mindern“, erklärte die zuständige Umweltministerin Ulrike Höfken. Die unkontrollierte Fortpflanzung freilebender Katzen könne nur verringert werden, wenn bei Bedarf in den Kommunen schnell und effizient gehandelt werde.

Hintergrund der Regelung ist die unkontrollierte Vermehrung von Katzen. Laut Tierschutzbund gab es vergangenes Jahr bundesweit rund zwei Millionen freilebende Katzen. Die oft unkastrierten Katzen können sich ungehindert vermehren. Viele der herrenlosen Katzen leiden an Unterernährung und Infektionskrankheiten. Mit der Verordnung könnten die Kommunen nun fallbezogen und je nach Situation eingreifen und einer ungesteuerten Vermehrung und dem Tierleid vorbeugen, so die Ministerin. Dazu gehört es zum Beispiel, den Auslauf unkastrierter Katzen einzuschränken und die Katzenhalter zu verpflichten, ihre freilaufenden Katzen zu kennzeichnen. Dies erfolgt in der Regel mit einem Chip.

Die neue Verordnung setzt das Bundestierschutzgesetz um. Das sieht in bestimmten Gebieten mit vielen verwilderten Katzen Schutzmaßnahmen vor. Leider habe die Bundesregierung eine vorsorgende generelle Regelung zum Heimtierschutz abgelehnt. Die Landesverordnung ermögliche den Kommunen nun zumindest in Problemgebieten fallbezogene Maßnahmen, so Höfken.

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