"Neuere Methoden der gezielten Mutagenese wie zum Beispiel die Genschere CRISPR/Cas9 müssen wie auch die klassische Gentechnik nach geltendem EU-Recht als solche auf den Lebensmittel gekennzeichnet werden. Pflanzen, die mit neueren Verfahren erzeugt wurden, müssen somit auch vor der Zulassung auf ihre Sicherheit geprüft werden.
Ich freue mich, dass hier eine Grundsatzentscheidung zu neueren Methoden der gezielten Mutagenese vorliegt, die weiterhin deutlich macht: Wo Gentechnik drin ist, muss auch Gentechnik draufstehen – dies schulden wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland und Europa, die mehrheitlich Gentechnik auf dem Acker und auf dem Teller ablehnen. Nichts hätte die Diskussion über Chancen und Risiken neuer gentechnischer Methoden mehr vergiftet als der Versuch, sie einfach aus dem Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes oder der entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union hinauszudefinieren", so die Ministerin