Das neue Arzneimittelgesetz von Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner ist weitgehend unwirksam“, erklärte Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts. Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung kann damit nicht maßgeblich reduziert werden und das Risiko von Resistenzen wird sogar erhöht,“ befürchtet Höfken.
Die Bundesregierung habe die Forderungen der rheinland-pfälzischen und anderer Landesregierungen im Wesentlichen ignoriert. So solle nach wie vor nicht die Menge sondern nur die Häufigkeit der eingesetzten Antibiotika gemeldet werden. Damit bestehe der Anreiz, die Behandlungszeit zu verkürzen und gegebenenfalls die Mengengaben zu erhöhen. Damit steige das Risiko, dass Erreger resistent werden und die Medikamente ihre Wirksamkeit verlieren. „Angesichts schätzungsweise 15.000 Menschen, die jedes Jahr in Deutschland an Infektionen mit resistenten Bakterien sterben, ist die Wirkungslosigkeit des Aigner-Gesetzes doppelt tragisch“, so Höfken.
Der zentralen Forderung der Länder nach einer verbindlichen bundesweiten Datenbank kommt die Bundesregierung weiterhin nicht nach. Und nach wie vor gebe es keine klaren Zielvorgaben zur Begrenzung der Medikamentengabe. Die Meldefristen für die Tierhalter seien mit einem viertel Jahr sogar noch länger geworden. So sei bei einigen Tierarten ein Eingreifen der Kontrollbehörden erst möglich, wenn die Tiere schon lange geschlachtet seien.
Die aktuell bekannt gewordene Antibiotika-Abgabe in der Tierhaltung liege mit 1734 Tonnen pro Jahr 220 Prozent höher, als von der Bundesregierung selbst geschätzt. Das belege erschreckend, dass die industrielle Tierhaltung ohne massiven Medikamenteneinsatz nicht möglich ist. „Bundesministerin Aigner weiß sehr wohl, dass Antibiotika die Schmiermittel der Massentierhaltung sind“, so Höfken. Die Absicht dies zu ändern, könne man im vorliegenden Gesetz nicht erkennen.
„Wir brauchen eine gesetzlich verbindliche Zielsetzung für die Antibiotika-Reduzierung sowie ein funktionierendes Meldeverfahren, das auch die eingesetzte Menge der Arzneimittel umfasst und angemessene Fristen vorsieht“, forderte Ministerin Höfken. Sie mahnte zudem den bereits mehrfach von den Agrarministern geforderten ganzheitlichen Ansatz zur Antibiotikareduktion an. Dazu gehöre es, die Bedingungen in der Tierhaltung durch die anstehende Novellierung des Tierschutzgesetzes, der Nutztierhaltungsverordnung und dem Baugesetzbuch so zu verbessern, dass die übermäßigen Medikamentengaben nicht notwendig sind. Rheinland-Pfalz setze sich bei den anstehenden Gesetzesänderungen im Bundesrat dafür ein.
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Antibiotika-Einsatz in Tierhaltung