„Die Kreisgruppe Ahrweiler des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz instrumentalisiert den Tierschutz für ihre eigenen Interessen“, teilte Umweltministerin Ulrike Höfken am Dienstag in Mainz mit. Die Behauptung, die Landesregierung ließe Rotwild verhungern, sei eine weitere Fehlinformation im Zuge der Stimmungsmache einzelner Jägergruppen gegen die Reform des Jagdrechts in Rheinland-Pfalz. „Untersuchungen des Landesuntersuchungsamts haben unzweifelhaft bestätigt, dass die drei Rotwildkälber, die im vergangenen Winter um Ahrweiler aufgefunden und zur Untersuchung vorgelegt wurden, nicht aufgrund fehlender Nahrung verendet sind“, so Höfken. Vielmehr wiesen alle Stücke trotz mit natürlichem Grünfutter gefüllter Mägen einen hohen Parasitenbefall auf, der offenbar Ursache des Todes sei. Dieser Befund unterstreiche die notwendige Anpassung der im Bereich Ahrweiler deutlich überhöhten Rotwildbestände an die natürlichen Lebensgrundlagen. Höfken: „Mit ihrer Kritik versucht die Kreisgruppe offenkundig von den Versäumnissen der Jägerschaft bei der Wildregulierung abzulenken.“
Höfken wies darauf hin, dass das Fütterungsverbot gar nichts mit der neuen Landesjagdverordnung zu tun habe. Diese Regelung sei auch keine Erfindung der rot-grünen Landesregierung, wie die Kreisgruppe Ahrweiler behaupte. Vielmehr wurde bereits im Mai 1997 über eine Änderung des Landesjagdgesetzes die Fütterung von Schalenwild grundsätzlich verboten. Diese Maßnahme sei aufgrund des zunehmenden Missbrauchs der Fütterungsregeln notwendig geworden: In etlichen Jagdrevieren sei das Wild sogar in den Sommermonaten unter anderem mit Backwaren und Süßigkeiten gefüttert worden. „Ein zu hoher Wildbestand führt nicht nur zu Wildschäden im Wald und in der Landwirtschaft, er begünstigt auch den Parasitenbefall und stresst die Tiere“, erklärte Höfken. Deshalb sei es gerade aus Sicht des Tierschutzes dringend notwendig, den Rotwildbestand um Ahrweiler zu regulieren: „Die Hege der Tiere in verträglichen Dichten ist aktiver Tierschutz!“, appellierte die Ministerin an die verantwortlichen Jägerinnen und Jäger.
In diesem Sinne verbessere die Landesregierung den Tierschutz mit der neuen Landesjagdverordnung, die eine effektivere Jagd ermögliche. Ministerin Höfken betonte, dass der Schutz von Elterntieren mit Inkrafttreten der Verordnung im Sommer unein-geschränkt gewahrt werde. Zudem stellte sie klar, dass die von den Ahrweiler Jägern kritisierte Vorgabe von Bewirtschaftungsbezirken für Rot-, Dam- und Muffelwild von der CDU-geführten Landesregierung im Jahr 1989 eingeführt wurde. „Mit der neuen Landesjagdverordnung ermöglichen wir erstmals, die Bewirtschaftungsbezirke an den tatsächlichen Lebensraum des Wildes anzupassen“, so Höfken.