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Griese: Zwischenbericht bestätigt: Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Oberrhein wirken

„Unsere gemeinsamen Aktivitäten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Oberrhein zeigen Wirkung“, sagte Umweltstaatssekretär Thomas Griese heute. Das bestätigt ein Zwischenbericht zum Wirksamkeitsnachweis, den Delegierte der „Ständigen Kommission“ aus Deutschland und Frankreich vergangene Woche verabschiedet haben.

„Unsere geplanten Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung in Frankreich und in den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind notwendig, um den Hochwasserschutz unterhalb der Staustufe Iffezheim wiederherzustellen“, so Griese. Dieser habe sich durch den Ausbau des Oberrheins verschlechtert.

1982 haben sich die Länder Frankreich und Deutschland darauf geeinigt, den Hochwasserschutz durch gemeinsame Maßnahmen wieder herzustellen. „Rheinland-Pfalz hat in den vergangenen Jahren sein Bauprogramm mit Ausnahme des beklagten Polders in Altrip zügig umgesetzt. Um am Oberrhein das vertraglich vereinbarte Schutzniveau wieder herzustellen, sind wir aber auch auf das Engagement der Oberlieger angewiesen. Ich begrüße es daher sehr, dass Baden-Württemberg durch zusätzliche Mittel und Personal seine Anstrengungen für eine beschleunigte Umsetzung der dortigen Maßnahmen verstärkt hat“, sagte der Umweltstaatssekretär. Erfreulich sei auch, dass die beiden Reserveräume für Extremhochwasser in Hördt und Eich in das Nationale Hochwasserschutzprogramm aufgenommen wurden. Das unterstreiche ihre Bedeutung zum Schutz der Region und zum Schutz der Unterlieger vor extremen Hochwasserereignissen.


Der Zwischenbericht zum Wirksamkeitsnachweis ist online abrufbar unter: <link http: www.sgdsued.rlp.de themen wasserwirtschaft>www.sgdsued.rlp.de/Themen/Wasserwirtschaft/binarywriterservlet


Zum Hintergrund:

Die „Ständige Kommission“ verfolgt und regelt die Anwendung des deutsch-französischen Staatsvertrags zum Ausbau des Oberrheins zwischen Kehl/Straßburg und Neuburgweier/Lauterburg vom 4. Juli 1969. Sie besteht aus den paritätisch besetzten Delegationen beider Vertragsparteien.
Die „Ständige Kommission“ hat die vorgenommene Aktualisierung des Wirksamkeitsnachweises in Auftrag gegeben. Der aktuelle Wirksamkeitsnachweis berücksichtigt die zwischenzeitig erfolgte Fortschreibung und Realisierung der Hochwasserschutzkonzeptionen, die Konkretisierungen von Planungsunterlagen für die Retentionsmaßnahmen sowie die neueren Entwicklungen der Modelltechnik. Außerdem sind darin auch die beiden Hochwasser von 1999 und 2013 miteinbezogen.

Das Bundesland Hessen beteiligt sich finanziell an den Maßnahmen der Hochwasserrückhaltung.

 

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