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Erwin Manz: „Die Impfung stellt das effektivste Mittel zum Schutz der Tiere und zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit dar“

Blauzungenkrankheit: Erhöhung der Impfstoffkosten-Beihilfe durch Land und Tierseuchenkasse ab dem 30. August 2022
Schaf mit Blauzungenkrankheit
Schaf mit Blauzungenkrankheit

Rheinland-Pfalz strebt an, wieder frei von der Blauzungenkrankheit (BTV) bei Rindern, Schafen und Ziegen zu werden, denn mit dem Saarland zusammen sind dies die derzeit einzig noch betroffenen Regionen in Deutschland. Der letzte Nachweis erfolgte im Februar 2021 bei einem Rind. Zwischen dem letzten BTV-Nachweis und der Aufhebung der Restriktionen müssen nach EU-Recht mindestens 24 Monate vergangen sein, so dass die Freiheit von dieser Tierseuche frühestens im Sommer 2023 wiedererlangt werden kann und damit alle Handelsrestriktionen durch die Europäische Union aufgehoben werden.

„Die Impfung stellt das effektivste Mittel zum Schutz der Tiere und zur Bekämpfung der Tierseuche dar“, erklärt Umweltstaatssekretär Erwin Manz. Daher werden in einem Gürtel entlang der nicht BTV-freien Nachbarmitgliedstaaten (Frankreich, Luxemburg, Belgien) die Impfstoffkosten-Zuschüsse von Land und Tierseuchenkasse deutlich angehoben:

Ab dem 30. August 2022 wird in Gebieten mit gesteigertem BTV-Eintragsrisiko (Zone 1 auf der Karte) die Impfstoffkosten-Beihilfe für Rinder auf drei Euro, für kleine Wiederkäuer (Schafe und Ziegen) auf 2,50 Euro pro Impfung erhöht. Dabei trägt das Land zwei Euro bei der Impfung von Rindern, die Tierseuchenkasse 1,50 Euro. Bei der Impfung von kleinen Wiederkäuern übernimmt das Land 1,50 Euro, die Tierseuchenkasse ein Euro. Im restlichen Landesgebiet (Zone 2 auf der Karte) bleibt es bei der bisherigen Impfstoffkosten-Beihilfe für Rinder in Höhe von 1,50 Euro und bei 1,00 Euro für Schafe und Ziegen.

Uwe Bißbort, Vorsitzender der Tierseuchenkasse, fasst die Situation zusammen: „Die Tierseuchenkasse unterstützt die Tierhalter in Gebieten mit besonderem BTV-Risiko durch einen höheren BTV-Impfstoffkosten-Zuschuss, damit die Aufhebung der Restriktionszone in 2023 möglich wird. Schützen Sie Ihre Bestände mit einer Impfung!“

Zum Hintergrund

Seit Januar 2019 liegt ganz Rheinland-Pfalz in einer Restriktionszone für die Blauzungenkrankheit. Als Hauptüberträger gelten kleine blutsaugende Mücken (Gnitzen). Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Fleisch und Milch infizierter Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden.

Die Einschränkungen für den Handel gelten nach wie vor: Empfängliche Tiere dürfen grundsätzlich nicht aus dem Sperrgebiet in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind. Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Transport von Tieren aus dem Restriktionsgebiet ermöglicht. Derzeit existieren mehrere in Deutschland zugelassene Impfstoffe gegen das BTV8-Virus. Wer seinen Bestand gegen das Blauzungen-Virus schützen lassen möchte, wendet sich an seinen Hoftierarzt.

Auch wenn der derzeitige Seuchenzug nur mit wenig ausgeprägten Krankheitsanzeichen einhergeht, sind diese oder der Verdacht darauf ebenfalls sofort beim Veterinäramt anzuzeigen. Schafe können gering bis stark ausgeprägte Symptome zeigen, bei Rindern und Ziegen verläuft die Erkrankung meist ohne eindeutig erkennbare Krankheitsanzeichen. Mögliche Symptome können sein: Fieber, Apathie, Zyanosen (Blaufärbung), Geschwüre und Nekrosen in Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen mit eventuell einhergehender Lahmheit.

Weitere Informationen zur Impfstoffkosten-Beihilfe finden Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse unter https://www.tierseuchenkasse-rlp.de/de/serviceleistungen 

Hier geht es zur Karte für die verschiedenen Impfbeihilfe-Zonen

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