| Dünge-Verordnung

Bundesrat: Rheinland-Pfalz fordert konsequenten Wasserschutz und Unterstützung gewässerschonender Landwirtschaft in der neuen Dünge-Verordnung

Umweltministerin Ulrike Höfken stellt Entschließung vor
Schild "Wasserschutzgebiet"
Schild "Wasserschutzgebiet"

„Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen sind zwingend notwendig. Denn Wasser ist unser Lebensmittel Nr. 1. In Rheinland-Pfalz wird es zu 95 Prozent aus Grundwasser gewonnen – doch wird noch immer in 36 Prozent der Grundwasserkörper der Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Kubikmeter überschritten. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf“, betonte Ulrike Höfken im Vorfeld der Bundesratssitzung am heutigen Freitag in Berlin. „Auch bundesweit werden bei etwa einem Drittel aller Grundwassermessstellen in der Nähe landwirtschaftlicher Nutzflächen erhöhte Nitrat-Werte festgestellt und die Grenzwerte überschritten. Besonders betroffen sind die Gebiete mit einem hohen Tierbesatz wie besonders in Niedersachsen sowie Gebiete mit Wein- und Gemüsebau, in denen mehrheitlich mit mineralischem Kunstdünger gedüngt wird. Mit der Änderung der Dünge-Verordnung im Jahr 2017 wurden zwar erste Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge eingeleitet. Doch erstens hat der Bund die notwendigen Schutzmaßnahmen für das Wasser verschleppt und zweitens sind sie noch nicht zieleführend genug, um wirklich eine Verbesserung herbeizuführen“, kritisiert Höfken.

„Nun drohen aktuell hohe Strafzahlungen. Deshalb hat die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner weitere Vorschläge zur Düngeverordnung an die EU Kommission geschickt, die allerdings in vieler Hinsicht kontraproduktiv wirken würden. Statt an die Ursachen der Belastungen im Bereich der Wirtschaftsdünger wie Gülle und Gärreste aus Biogas-Anlagen zu gehen und agrarpolitisch mit einer wirksamen Flächenbindung der Tierhaltung umzusteuern, nimmt die Bundesregierung alle bäuerlichen Betriebsarten in Mithaftung. Zudem waren die Länder bisher nicht ernsthaft einbezogen“, so Höfken.

In der Entschließung im Bundesrat fordert Rheinland-Pfalz die Bundesregierung auf, Anpassungen an der erneuten Novelle der Düngeverordnung vorzunehmen: „Es wäre fatal, wenn die Betriebe, die ein Teil der Lösung beim Gewässerschutz sind, zusätzlich in ihrer Wirtschaftsweise gehemmt werden: Die ökologische Landwirtschaft reduziert die Stickstoffeinträge durchschnittlich um 28 Prozent und verschont das Wasser von Pestiziden. Die vom Bund vorgelegten Änderungen in der Dünge-Verordnung würden aber gerade diese Bio-Betriebe und bäuerlichen Betriebe begrenzen, die die Gewässer vor Nitrat schützen.“

Während die leichtlöslichen mineralischen Kunstdünger nicht direkt begrenzt sind, erfasst die Bundesregierung alle Organischen Dünger mit der Begrenzung von maximal 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr. Das geht deutlich über die EU-Gesetze hinaus, die gemäß Nitrat-Richtlinie und EU-Öko-Verordnung nur Dung-Wirtschaftsdünger erfasst. Damit bleiben den Öko-Betrieben keine Möglichkeiten mehr zum angemessenen Ausgleich, etwa beim Gemüsebau. „Die Begrenzung muss sich gemäß der EU-Nitratrichtlinie und gleichlautend der EU-Öko-Verordnung ausschließlich auf Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft beziehen. Dies ist eine grundlegende Forderung unserer Bundesratsinitiative“, so Höfken. „Sonst werden gerade die Betriebe bestraft, die mit der Wasserwirtschaft zum Schutz des Wassers, zum Teil auch vertraglich, kooperieren. Auch die EU will keinesfalls die Verhinderung der Entwicklung des Ökolandbaus, wie wir dort in Gesprächen erfahren haben.“

Rheinland-Pfalz kritisiert in seiner Entschließung darüber hinaus die nicht zielführende pauschalierte Reduktion des Stickstoffdüngebedarfs in den besonders belasteten Gebieten. „Diese Regelung wird bei stark zehrenden Gemüsekulturen zu Ertrags- und starken Qualitätseinbußen führen – bis hin zur  fehlenden Marktreife. Eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung ist damit nicht mehr gewährleistet. Für Öko-Gemüsebaubetriebe würde diese Regelung dort das wirtschaftliche Aus bedeuten, da in der Folge viele Kulturen wie Blumenkohl, Brokkoli oder Spinat nicht mehr angebaut werden können“, sagte Höfken. Aus diesem Grunde sei es notwendig, ökologisch wirtschaftende Betriebe wie auch Betriebe mit Agrarumweltmaßnahmen, die dem Gewässerschutz dienen, von den Anforderungen nach § 13 Düngeverordnung in den roten Grundwasserkörpern auf Antrag freizustellen.
 
„Ziel der Maßnahmen muss es sein, die Eintragung ins Grundwasser wirksam zu verhindern, nicht die verantwortungsvolle Versorgung der Kulturen“, sagte die Ministerin abschließend. „Gerne bringen wir als Landesregierung sinnvolle Vorschläge in die weitere Behandlung ein und erwarten, entsprechend einbezogen zu werden.“

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