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Wolf im Taunus niedergelassen

Fähe kürzlich in der Nähe zur Landesgrenze nachgewiesen / Vorsorgliche Ausweisung eines Präventionsgebietes zur Unterstützung der Tierhalterinnen und -halter bei Präventionsmaßnahmen im Rhein-Lahn-Kreis.
Wolf
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Aufgrund eines aktuellen Wolfs-Nachweises im hessischen Rheingau-Taunus-Kreis wird ein grenzüberschreitendes Wolfsterritorium ausgewiesen. Das Senckenberg-Institut für Wildtiergenetik hat die Wölfin GW1798f Anfang März an einem Rotwildriss bei Rüdesheim nachgewiesen. Ein erster Nachweis der Fähe erfolgte im Mai 2020 in der nahegelegenen Verbandsgemeinde Loreley. In Rheinland-Pfalz konnte sie seither nicht mehr nachgewiesen werden. Aufgrund der räumlichen Nähe der Nachweise gilt die Wölfin jedoch als territorial.

„Aufgrund des erfolgten hessischen Nachweises der Fähe in der Grenzregion zu Rheinland-Pfalz weisen wir den Taunus vorsorglich als Wolfspräventionsgebiet aus. Dort können nun Präventionsmaßnahmen für Schaf-, Ziegen-, Alpaka-, Pferde- und Rinderhalter sowie landwirtschaftliche Wildhalter vom Land gefördert werden. Mit der Förderung von Zäunen und Herdenschutzhunden unterstützen wir die Tierhalterinnen und Tierhalter im Rhein-Lahn-Kreis ab sofort präventiv beim flächendeckenden Herdenschutz und möchten die Akzeptanz für die Rückkehr des Wolfes stärken“, sagte Staatsministerin Anne Spiegel.

Das neue Präventionsgebiet Taunus tritt ab heute in Kraft und umfasst den Rhein-Lahn-Kreis.

In Rheinland-Pfalz gibt es zudem die Präventionsgebiete Westerwald und Eifel-West.
 

Hintergrund:
Das Ministerium hat bereits vor Jahren vorausschauend gehandelt und noch vor den ersten Wolfsnachweisen einen Wolfsmanagementplan erstellt. Nutztierrisse werden zu 100 Prozent entschädigt, wenn der Wolf nicht als Verursacher ausgeschlossen werden kann und der Riss außerhalb eines Präventionsgebiets oder im ersten Jahr nach der Ausweisung eines Präventionsgebiets geschehen ist. Zudem können bei der SNU sogenannte „Notfallzäune“ kostenlos ausgeliehen werden, wenn Weidetiere im Bereich eines Wolfsrisses nur unzureichend geschützt sind. Informationen zur Zauntechnik und zu den Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internetseite unter: snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/woelfe-und-nutztierhaltung/

Bei Verdacht auf einen Wolfsriss können sich die betroffenen Tierhalterinnen und -halter über die Wolfshotline 06306 – 911199 oder via Mail an wolf(at)snu.rlp.de an die SNU wenden, die auch die Anträge auf Entschädigung entgegennimmt.

Sobald Wölfe genetisch oder anhand einer Foto- oder Videoaufnahme bestätigt wurden, werden die Nachweise online veröffentlicht unter: snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/

 

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