Sieben rheinland-pfälzische Betriebe in den Landkreisen Mayen-Koblenz und Neuwied wurden nach aktuellen Informationen mit verunreinigtem Raps-Saatgut beliefert. Frankreich hatte im Saatgut eines großen Saatgutherstellers die nicht zugelassene gentechnisch veränderte Rapslinie GT73 festgestellt, die gegen das in der Kritik stehende Pestizid Glyphosat resistent ist. Die Betriebe in Rheinland-Pfalz haben das verunreinigte Saatgut zum großen Teil bereits ausgesät. In diesem Fall ist der Umbruch der Kulturen notwendig, damit eine Ausbreitung von gentechnisch veränderten Pflanzen sicher vermieden wird. Noch vorhandenes Saatgut darf nicht ausgesät oder in Verkehr gebracht werden. Die zuständigen Behörden ermitteln und veranlassen die notwendigen Schritte.
„Der aktuelle Fall zeigt deutlich: Durch die Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft können sowohl für die konventionelle als auch für die ökologische Landwirtschaft Schäden entstehen. Die Koexistenz von gentechnisch veränderten Pflanzen und herkömmlichen Nutzpflanzen erscheint nicht möglich. Daher habe ich mich auch immer für ein bundesweites Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken.
Zum Hintergrund
Die EU-Kommission hat die Information über die verunreinigte Saatgutlieferung über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit an die betroffenen Bundesländer weitergegeben. Die Verunreinigung durch das nicht zugelassene Raps-Saatgut GT73 wird mit kleiner als 0,1 Prozent angegeben. Raps der Linie GT73 ist als Lebens- und Futtermittel zugelassen – der Anbau ist in der EU jedoch verboten. Das verunreinigte Saatgut, das nach Rheinland-Pfalz geliefert wurde, würde für eine Fläche von rund 100 Hektar reichen.