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Umweltministerium will mit Bodenordnung Naturschutz, Landnutzung und Regionalentwicklung voranbringen

„Die Ergebnisse des Bodenordnungsverfahren Gundersheim-Höllenbrand zeigen eindrucksvoll, wie Verbesserungen im Weinbau, Naturschutz im Vogelschutzgebiet und die Entwicklungsziele der Region mit Hilfe der Flurbereinigung zusammen gebracht werden können“, erklärte Umweltstaatssekretär Thomas Griese heute in Gundersheim.

„Die Ergebnisse des Bodenordnungsverfahren Gundersheim-Höllenbrand zeigen eindrucksvoll, wie Verbesserungen im Weinbau, Naturschutz im Vogelschutzgebiet und die Entwicklungsziele der Region mit Hilfe der Flurbereinigung zusammen gebracht werden können“, erklärte Umweltstaatssekretär Thomas Griese heute in Gundersheim. „Die Bodenordnung spielt eine wichtige Rolle in unserer Strategie zur ländlichen Entwicklung. Durch Bodenordnungsverfahren werden neben Infrastrukturmaßnahmen für die Landwirtschaft, kommunale Anlagen, Straßen wertvolle Biotopstrukturen und -vernetzungen gestaltet“, so Griese.

Im Bodenordnungsverfahren Gundersheim-Höllenbrand sind moderne Konzepte des Naturschutzes umgesetzt worden, sogenannte Flächenpoolmodelle. In Gundersheim ging es dabei um die Erhaltung und Sanierung von Trockenmauern. Die Trockenmauern sind nicht nur als Kulturlandschaftsbild und damit für Regionalentwicklung und Tourismus bedeutend, sondern auch als Lebensraum geschützter Arten. „Das Verfahren ist beispielhaft für ganz Rheinland-Pfalz, denn es zeigt, wie eine fachlich sinnvolle und rechtlich sichere Lösung mit allen Beteiligten, mit Bürgerinnen und Bürger, Vereinen und Kommunen, umgesetzt werden kann“, hebt Griese hervor.

Für die Winzer konnten größere Bewirtschaftungseinheiten geschaffen werden. Die Eigentumsverhältnisse wurden eindeutig geklärt. Ein saniertes Wegenetz erleichtert die Erschließung und auch die wasserwirtschaftliche Situation wurde verbessert. „Für den Naturschutz haben die Maßnahmen schon deswegen große Bedeutung, weil es sich um ein Vogelschutzgebiet handelt und sich hier das bedeutenste Vorkommen des Steinschmätzers in Mitteleuropa befindet“, erläuterte Griese. So wurden Lebens- und Bruträume für Steinschmätzer, Steinkauz und Zauneidechse geschaffen sowie Biotopstrukturen erhalten und entwickelt.

Als besonders beispielhaft stellt der Staatssekretär, heraus, dass im Bodenordnungsverfahren eine Ausgleichsmaßnahme für den Bau einer Windkraftanlagen vorgenommen wurde: „Dass wir in der Bodenordnung auch Ausgleichsmaßnahmen für Dritte durchführen können, ist nicht neu, aber wenig bekannt. Der Vorteil der Bodenordnung ist dabei, dass die Landentwicklung die Kompensationen dort durchführen kann, wo sie naturschutzfachlich besonders sinnvoll sind.“

„Wir sind dabei Lösungsmodelle für Kompensationsmaßnahmen vor allem an Weinbergsmauern aber auch in anderen regionalen naturschutzfachlichen Fragestellungen zu entwerfen und allen Interessierten als Handreichungen zur Verfügung zu stellen“, kündigte Griese an.

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