Am 26. April hat die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld eine tote Kuh mit leichten Fraßspuren untersucht. Die Ergebnisse der sichergestellten DNA-Spuren haben eine Fähe, also ein weibliches Tier, aus dem Leuscheider Rudel bestätigt. Ebenso konnte Fuchs-DNA an den Fraßstellen nachgewiesen werden. Die einjährige Fähe (GW1999f) wurde bereits im Februar über Kot in Rettersen bestätigt.
Die Kuh steckte tief in einem schlammigen Bereich der Weide fest und konnte sich vermutlich nicht mehr bewegen. Die Todesursache bleibt weiterhin unklar, die Fraßspuren könnten auch nach dem Verenden der Kuh auf der Weide entstanden sein. Eine eingehende Untersuchung zur Todesursache durch das Landesuntersuchungsamt in Koblenz hat die SNU dem Tierhalter angeboten.
Das Umweltministerium nimmt die Situation im Westerwald sehr ernst und beobachtet die Sachlage genau. Es steht dazu mit mehreren Expertinnen und Experten zum weiteren Vorgehen im Austausch. So werden aktuell zum Beispiel die Schadereignisse des Rüden GW1896m nochmals intensiv geprüft. Auch eine juristische und artenschutzrechtliche Bewertung der Situation wird erfolgen.
Das Umweltministerium weist zudem darauf hin, dass ein guter Herdenschutz das wichtigste und beste Mittel zur Verhinderung von Übergriffen auf Nutztiere ist und eine Landesförderung von Schutzmaßnahmen in Präventionsgebieten möglich ist.
Hintergrund:
Das Umweltministerium hat beim Thema Wolf vorausschauend gehandelt und noch vor den ersten Wolfsnachweisen einen Wolfsmanagementplan erstellt. Nutztierrisse werden zu 100 Prozent entschädigt, wenn sie nachweislich von einem Wolf verursacht wurden. Zudem können bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) sogenannte „Notfallzäune“ für unmittelbar Betroffene kostenlos ausgeliehen werden. Ziel ist immer, dass sich Wölfe nicht an das Reißen von Weidetieren gewöhnen. Dies ist am besten durch geeignete Zäune zu erreichen. Informationen zur Zauntechnik und zu den Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internetseite unter: snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/woelfe-und-nutztierhaltung/
Bei Verdacht auf einen Wolfsriss können sich die betroffenen Tierhalterinnen und -halter über die Wolfshotline 06306 – 911199 oder via Mail an wolf(@)snu.rlp.de an die SNU wenden, die auch die Anträge auf Entschädigung entgegennimmt. Sobald Wölfe genetisch oder anhand einer Foto- oder Videoaufnahme bestätigt wurden, werden die Nachweise online veröffentlicht unter: snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/verbreitung-recht/wolfsnachweise-rlp/