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Umweltministerium empfiehlt: Auch in diesem Jahr Rinder, Schafe und Ziegen wieder gegen die Blauzungenkrankheit impfen

Anerkennung der Freiheit von Blauzungenkrankheit durch EU-Kommission wird für Sommer 2023 erwartet
Schafherde auf einer Wiese
Schafherde

Die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und die kreisfreie Stadt Trier sind derzeit das letzte noch verbliebene Restriktionsgebiet für die Blauzungenkrankheit (BTV) in Deutschland. Rheinland-Pfalz strebt deshalb an, wieder frei von der BTV bei Rindern, Schafen und Ziegen zu werden. Der jüngste Virus-Nachweis erfolgte im Februar 2021 bei einem Rind. Zwischen dem letzten BTV-Nachweis und der Aufhebung der Restriktionen müssen nach EU-Recht mindestens 24 Monate vergangen sein.

Rheinland-Pfalz hat deshalb im Februar 2023 den Antrag auf Anerkennung der Freiheit von der Blauzungenkrankheit bei der EU-Kommission gestellt, mit einer Anerkennung wird im Sommer 2023 gerechnet. Damit würden alle Handelsrestriktionen durch die Europäische Union aufgehoben.

„Die Impfung ist das effektivste Mittel zum Schutz der Tiere und zur Bekämpfung der Tierseuche“, erklärte Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz. Daher werden in einem Gürtel entlang der nicht BTV-freien Nachbarmitgliedstaaten (Frankreich, Luxemburg, Belgien) die Impfstoffkosten von Land und Tierseuchenkasse weiterhin mit höheren Zuschüssen unterstützt: In Gebieten mit gesteigertem BTV-Eintragsrisiko (Zone 1 auf der Karte) beträgt die Impfstoffkosten-Beihilfe weiterhin für Rinder 3,50 Euro sowie für kleine Wiederkäuer (Schafe und Ziegen) 2,50 Euro pro Impfung. Im restlichen Landesgebiet (Zone 2 auf der Karte) bleibt es bei der bisherigen Impfstoffkosten-Beihilfe für Rinder in Höhe von 1,50 Euro und 1,00 Euro für Schafe und Ziegen.

Zum Hintergrund

Als Hauptüberträger der Blauzungenkrankheit gelten kleine blutsaugende Mücken (Gnitzen). Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Fleisch und Milch infizierter Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden.

Die Einschränkungen für den Handel gelten nach wie vor: Empfängliche Tiere dürfen grundsätzlich nicht aus dem Sperrgebiet in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Das gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind. Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Transport von Tieren aus dem Restriktionsgebiet ermöglicht. Derzeit existieren mehrere in Deutschland zugelassene Impfstoffe gegen das BTV8-Virus. Wer seinen Bestand gegen das Blauzungen-Virus schützen lassen möchte, wendet sich an seinen Hoftierarzt.

Auch wenn der derzeitige Seuchenzug nur mit wenig ausgeprägten Krankheitsanzeichen einhergeht, sind diese oder der Verdacht darauf ebenfalls sofort beim Veterinäramt anzuzeigen. Schafe können gering bis stark ausgeprägte Symptome zeigen, bei Rindern und Ziegen verläuft die Erkrankung meist ohne eindeutig erkennbare Krankheitsanzeichen. Mögliche Symptome können sein: Fieber, Apathie, Zyanosen (Blaufärbung), Geschwüre und Nekrosen in Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen mit eventuell einhergehender Lahmheit.

Weitere Informationen zur Impfstoffkosten-Beihilfe finden Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse unter https://www.tierseuchenkasse-rlp.de/de/serviceleistungen 

Rheinland-Pfalz Karte mit den verschiedenen Impfbeihilfe-Zonen

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