| Ersatzzahlungen

Umweltministerin Höfken: „CDU-Naturschutz pure Heuchelei“

In der Diskussion über naturschutzrechtliche Ausgleichszahlungen beim Bau von Windkraftanlagen in den Kommunen kritisiert Umweltministerin Ulrike Höfken die CDU-Landtagsfraktion: „Die CDU-Vorwürfe sind vollkommen unglaubwürdig und heuchlerisch. Die CDU hat sich seit Jahren im Gegensatz zu der Intension des Landesrechnungshofes und der Naturschützer gegen Ausgleichsmaßnahmen für Windkraftanlagen und für eine zweckfremde Verwendung von Ersatzgeldern eingesetzt“, sagte Höfken am Dienstag.

Sie wies darauf hin, dass die CDU mit ihren Anträgen zum Landeshaushalt einen Kahlschlag im Bereich Naturschutz betreiben und die Axt am Nationalpark anlegen wollte.
 
Zudem wies Höfken darauf hin, dass der damaligen CDU-Umweltminister Alfred Beth die Ermäßigungsmöglichkeiten bei Ersatzzahlungen bereits 1990 eingeführt habe. 1992 seien sie dann auf umweltdienliche Baumaßnahmen ausgeweitet worden. „Es ist schon bemerkenswert, dass weder der Rechnungshof noch die CDU dies bislang je kritisiert haben“, so Höfken: „Die CDU hat die Rabatte 1990 eingeführt und wir haben sie abgeschafft.“ Es sei erschütternd, wie diese Debatte im Wahlkampf  verzerrt werde.

Die Vorwürfe an das Umweltministerium seien absurd, sagte Höfken: „Schon seit Jahren haben wir genau im Sinne des Landesrechnungshofes gearbeitet. Doch das Bundesrecht und die Bundesregierung haben nachweislich weitergehende Regelungen verhindert.“ Das heißt:

•    Dem Landeshaushalt sind durch die uneinheitliche Handhabe der Kreise gar  keine Einnahmen entgangen. Die Ersatzzahlungen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sind zu 100 Prozent in Ausgleichsmaßnahmen vor Ort gebunden und können nicht für andere Zwecke verwendet werden. Die CDU hat sich massiv gegen die Ausgleichsmaßnahmen eingesetzt.
•    Bundesweit gibt es nach wie vor einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen zur Ermittlung von Ersatzzahlungen, da das Bundesrecht diesen Spielraum ermöglicht. Ermäßigungsmöglichkeiten bestehen auch in CDU/CSU-Ländern wie Bayern oder Sachsen.
•    Sogar der ehemalige CDU-Bundesumweltminister Altmaier hat im Entwurf der Bundeskompensationsverordnung 2012 einen „Mengenrabatt“ bei der Festlegung von Ersatzzahlungen für Windkraftanlagen vorgesehen.
•    Die Landesregierung hat dagegen den Kommunen seit 2011 nahegelegt, die Ersatzzahlungen ohne Ermäßigung zu erheben. Ein Verbot war aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes nicht möglich.
•    Rheinland-Pfalz hat sich seit 2011 auf allen Ebenen für eine einheitliche Regelung eingesetzt. Aber die Bundesregierung hat die 2012 angekündigte Harmonisierung durch die Bundeskompensationsverordnung nicht abgeschlossen und die unbefriedigende Situation herbeigeführt.
•    Rheinland-Pfalz ist nach Scheitern der Bundesverordnung 2015 sofort aktiv geworden und hat mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz die Ermäßigungen zumindest für Rheinland-Pfalz abgeschafft. Die CDU hat das neue Gesetz dagegen abgelehnt.
Höfken wies darauf hin, dass sich das heuchlerische Verhalten der CDU sehr deutlich in den parlamentarischen Aktivitäten wieder spiegle:
•    Zur Ablehnung von Ausgleichsmaßnahmen und Forderung von Rabattierung durch die CDU:
CDU-Landtagsantrag 2.11.2012 (Drucksache 16/1761):
„Der Landtag hält die Ausweisung von Ausgleichsflächen für Windenergieanlagen für nicht akzeptabel. Windenergieanlagen sind eine flächenschonende Möglichkeit zur Erzeugung regenerativer Energien. Windenergieanlagen emittieren beim Erzeugen elektrischer Energie kein CO2. Windenergieanlagen reduzieren somit beim Erzeugen von gleich großen Strommengen den CO2-Ausstoß erheblich. Auf einen naturschutzfachlichen Ausgleich in Form von Ausgleichsflächen ist bei der Errichtung von Windenergieanlagen daher zu verzichten.“
•    CDU fordert gesetzeswidrige Verwendung von Ersatzgeldern:
CDU-Landtagsantrag 16.1.2014 (Drucksache 16/3203):
II.3. „Der Landtag Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass bei der Bebauung von vormals landwirtschaftlich genutzten Flächen der Ausgleich vorranging durch Schaffung neuer landwirtschaftlich genutzter Flächen erfolgen muss oder, soweit dies nicht möglich ist, ein monetärer Ausgleich erfolgt. Diese Gelder müssen der Landwirtschaft vor Ort für Maßnahmen der Verbesserung der Agrarinfrastruktur zugutekommen. […]“
•    CDU lehnt Reform der Verwendung der Ersatzgelder ab :
Landtagsdebatte zum Landesnaturschutzgesetz 30.04.2015
MdL Schmidt (CDU): „Frau Ministerin, die Kompensationen, die Ersatzgeldzahlungen, warum müssen die in die Stiftung Natur und Umwelt fließen? Bei den unteren Naturschutzbehörden in den Kreisen sind sie doch wesentlich besser angelegt.

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