Es wäre leichtfertig gewesen, diese Fakten zu ignorieren und so weiter zu machen wie bisher. Ohne die Wild- und Honigbienen steht unsere Lebensgrundlage auf dem Spiel. Ich bin erleichtert: Die Ausweitung des Verbots ist ein wichtiger Beitrag für den Erhalt unserer Artenvielfalt. Wir können die Zukunft unserer Tier- und Pflanzenwelt nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Auch die Landwirtschaft braucht dringend unsere Insekten als Bestäuber.“
Erst Ende Februar hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine überarbeitete Studie vorgelegt, laut der die drei Neonikotinoide ein hohes Risiko für Wild- und Honigbienen darstellen. Darin zeigte sich, dass Neonikotinoide bei Anwendung auf Feldfrüchten wie Raps, Sonnenblumen, Kartoffeln, Zuckerrüben und Getreide auch in das Nervensystem der Insekten eindringen, deren Orientierungssinn, ihr Immunsystem und ihre Fortpflanzungsfähigkeit stören.
In der Schädlingsbekämpfung sind die Neonokotinoide als Biozid inzwischen weitgehend verboten. Auch Biozidprodukte mit den insektiziden Wirkstoffen Clothianidin und Thiamethoxam sind bereits heute in der EU nicht mehr verkehrsfähig. Was Imidacloprid angeht, sind von ehemals 109 Produkten nur noch vier Produkte für eine Nischenanwendung, nämlich als Ameisenbekämpfungsmittel, verkehrsfähig (zum Beispiel gegen die Pharaoameise, die auch in Kliniken Krankheiten übertragen kann).