| Neues Landeswassergesetz

Rheinland-Pfalz schützt Grundwasser vor Fracking - Höfken: Bundesregierung setzt Vorsorge beim Gewässerschutz aufs Spiel

Rheinland-Pfalz legt ein neues Landeswassergesetz vor. „Grundwasser ist unsere wichtigste Ressource, denn Wasser ist das Lebensmittel Nummer 1. Die Wasserpotentiale für die Zukunft zu sichern, liegt in unserer Verantwortung. Das Gesetz stellt daher den Wasser- und Gewässerschutz an höchste Stelle“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken heute im Landtag.

Rheinland-Pfalz legt ein neues Landeswassergesetz vor. „Grundwasser ist unsere wichtigste Ressource, denn Wasser ist das Lebensmittel Nummer 1. Die Wasserpotentiale für die Zukunft zu sichern, liegt in unserer Verantwortung. Das Gesetz stellt daher den Wasser- und Gewässerschutz an höchste Stelle“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken heute im Landtag. Das sei auch deshalb dringend nötig, da die Bundesregierung beim Fracking erstmals das flächendeckende Vorsorgeprinzip im Grundwasserschutz aufgeben wolle. „Das bedeutet eine im Wasserrecht bisher nie dagewesene Aufspaltung des Grundwasserschutzes in Schutz- und Schmutzgebiete. Wir nutzen deshalb die landesrechtlichen Möglichkeiten, um riskante Fracking-Methoden zu unterbinden“, so Höfken.
 
Mit dem Wassergesetz will Rheinland-Pfalz Fracking in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Mineralwassergewinnungsgebieten generell untersagen. Zudem muss grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt werden. „Der Vorsorgegrundsatz gilt damit bei uns flächendeckend – wer fracken will, muss nachweisen, dass keine Gefährdung des Grundwassers besteht“, erklärte Höfken. Solange Risiken für Mensch, Wasser und Umwelt nicht sicher ausgeschlossen werden können, darf Fracking mit gefährlichen Chemikalien nicht angewendet werden, so die Auffassung der Ministerin.

Das Gesetz räumt außerdem der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen ein. Das bedeute, dass die Wasserbehörden der öffentlichen Wasserversorgung den Vorrang zum Beispiel vor industriellen oder landwirtschaftlichen Zwecken einräumen soll. 

Um den guten Gewässerzustand erreichen zu können, wie ihn die EU-Wasserrahmenrichtlinie vorschreibt, rücken neben Kläranlagen auch Schadstoffeinträge von Flächen in den Fokus, beispielsweise aus der Düngung landwirtschaftlicher Flächen, erläuterte Höfken. Das Gesetz führe daher eine neue Regelung zu Gewässerrandstreifen ein. Es schreibt Schutzstreifen an Gewässern vor, wenn durch Einträge aus der angrenzenden Fläche das Wasser verunreinigt wird. „Wir setzen dabei jedoch vorrangig auf Freiwilligkeit und Kooperation mit den Landwirten“, so Höfken.

Das Wassergesetz verbessert auch die Regelungen zum Hochwasserschutz. Wenn für Deiche oder Hochwasserschutzmauern kein Platz ist oder der Bau unverhältnismäßig teuer ist, sollen zukünftig bauliche Alternativen in Schutzlinie einbezogen werden. Dazu können zum Beispiel vorhandene Bebauungen gehören.

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