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Ordnungsgemäße Auftragsvergabe bei Landesgartenschau sichergestellt

„Wir begrüßen die Regelung der Stadt Landau zur Sicherstellung des `Vier-Augen-Prinzips´ bei der Auftragsvergabe für die Landesgartenschau,“ erklärte Staatssekretär Thomas Griese heute zur aktuellen Diskussion um das Vergabeverfahren durch die Gartenschau-Projektgesellschaft.

„Wir begrüßen die Regelung der Stadt Landau zur Sicherstellung des `Vier-Augen-Prinzips´ bei der Auftragsvergabe für die Landesgartenschau,“ erklärte Staatssekretär Thomas Griese heute zur aktuellen Diskussion um das Vergabeverfahren durch die Gartenschau-Projektgesellschaft. Griese wies darauf hin, dass auch in den vergangenen Monaten bei allen Auftragsvergaben über 1000 Euro neben dem Geschäftsführer die zentrale Vergabestelle beteiligt wurde. Man sei sehr zufrieden mit der Vorgehensweise in Landau.

Nach dem Wegfall der zweiten Geschäftsführerin, erlaube die Geschäftsordnung der Gesellschaft zwar, dass der verbleibende Geschäftsführer die Vergabe bis 100.000 Euro alleine unterschreibt, die Stadt habe jedoch ein Verfahren festgelegt, mit dem das Vier-Augen-Prinzip trotzdem gewahrt bleibe. Alle Ausschreibungen, unabhängig vom Auftragswert würden von der Zentralen Vergabestelle begleitet und geprüft - also nicht nur die Vergaben ab 100.000 Euro, berichtet der Staatssekretär. Zusätzlich habe die Stadt veranlasst, dass Ausgaben und Vergaben von 10.000 bis 100.000 Euro vom Kämmerer bzw. dem Leiter der Finanzabteilung gegengezeichnet werden. Diese Regelung halte die Stadt Landau solange aufrecht, bis ein neuer Mitarbeiter mit Prokura eingestellt werden könne.

„Die Landesregierung möchte die ordnungsgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel mit einer zweiten Unterschrift und Gegenprüfung an verantwortlicher Stelle sicherstellen, so Griese. Mit der Regelung der Stadt Landau sei dieses Prinzip gewahrt. Das Umweltministerium hatte dies Anfang des Monats schriftlich bei der Stadt angemahnt und sich nach dem Stand der Wiederbesetzung der zweiten Geschäftsführungsstelle in der Projektgesellschaft erkundigt.  Das Vier-Augen-Prinzip könne beibehalten bleiben, unabhängig davon, ob ein zweiter Geschäftsführer, eine verantwortliche Person mit Prokura oder wie nun in Landau der Leiter der Finanzen dieser Funktion nachkomme, erklärte der Staatssekretär.

 

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