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Mobilitätsministerium setzt auf Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken

Mobilitätsministerium erstellt für alle in Frage kommenden stillgelegten Strecken Ranking zur Wiederinbetriebnahme – Abteilungsleiter Streese: Erfreulich, dass die Eifelquerbahn weiter im Rennen ist
Bahngleis
Bahngleis

„Im Rahmen einer klimafreundlichen Mobilitätswende prüft das Land Rheinland-Pfalz unter anderem die Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken. Gerade im Vergleich zu Streckenneubauten sind diese tendenziell mit weniger Aufwand und kostengünstiger zu realisieren. Dennoch sind die Bundesländer bei der Finanzierung von Reaktivierungsprojekten auf die finanzielle Beteiligung des Bundes angewiesen“, so Ingmar Streese, Leiter der Mobilitätsabteilung im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU), ob es in einem wirtschaftlichen Verhältnis steht, die Strecke der Eifelquerbahn zwischen Kaisersesch und Gerolstein zu reaktivieren, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein kann. Das gab am heutigen Donnerstagabend der SPNV Nord bekannt. Ein endgültiges Ja zur Reaktivierung bedeutet dies aktuell jedoch noch nicht. Dazu müssen weitere Punkte mit der Deutschen Bahn und dem Bundesverkehrsministerium geklärt werden. Im Übrigen müsste das vorgestellte Ergebnis auch im weiteren Verlauf einer vertieften Planung noch Bestand haben.

„Wir sind froh, dass durch den aktuellen Stand der Nutzen-Kosten-Untersuchung die Eifelquerbahn nicht aus dem Rennen ist. Für die Verkehrswende ist jede Fahrt, die nicht mit privaten, fossilbetriebenen Fahrzeugen, sondern mit öffentlichen Verkehrsmitteln, im besten Fall mit elektrisch angetriebenen, unternommen wird, wichtig. Denn der Verkehrssektor entscheidet als wichtiger Sektor mit, ob wir die Erderhitzung aufhalten können“, so Streese. 

Das MKUEM erstellt für alle Strecken, die zu einem NKU-Ergebnis über 1 kommen ein Ranking, welches ermittelt, welche derzeit stillgelegten Strecken bei der Reaktivierung priorisiert werden. Eine Bundesbeteiligung ist auch hier jeweils maßgeblich. „Gerade die Anbindung des ländlichen Raums ist in einem Pendlerland wie Rheinland-Pfalz essentiell. Sie eröffnet nicht nur Chancen fürs Klima, sondern bedeutet auch mehr Lebensqualität für die Menschen vor Ort und erhöht die Attraktivität für Unternehmen, sich dort niederzulassen. Dies gilt für die Eifelquerbahn genau wie für andere mögliche Reaktivierungsstrecken“, so Streese. 

Sind alle Punkte mit der DB und dem Bund geklärt, müsse man, um eine Gleichbehandlung aller potenziellen Reaktivierungskandidaten zu gewährleisten, zudem prüfen, welche Projekte in welcher Reihenfolge angegangen werden. Dazu seien unter anderem auch Fahrgastpotentiale und CO2-Einsparungen entscheidend.

Hintergrund Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Bei NKU-Untersuchungen ist ein Wert über 1 die Grundvoraussetzung für einen Zuschuss mit Bundesmitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Diesen Wert erreicht die Strecke aber nur, wenn man nicht den DB-Standard, sondern einen etwas kostengünstigeren NE-Standard zugrunde legt. NE steht dabei für nicht bundeseigene Eisenbahnen und meint anderen Infrastrukturunternehmen neben der DB. 

Die Betriebssicherheit ist bei beiden Standards gewährleistet, die Kriterien für die DB sind aber umfangreicher, da sie für alle Strecken bundesweit einheitlich gelten. Da selbst der niedrigere NE-Standard noch keinen ausreichenden Nutzen-Kosten-Index erreichte, wurde eine weitere Absenkung gegenüber üblichen Standards geprüft. Die Gutachter gehen dabei davon aus, dass bei Anwendung des NE-Standards weitere Kosteneinsparungen möglich sein können. Dies kann beispielsweise durch die Wiederverwendung von Baumaterialien, wie Schotter, erreicht werden. Allerdings gibt es noch kein eindeutiges Signal seitens der DB, ob diese bereit wäre, die Strecke an ein anderes Infrastruktur-Unternehmen zu verpachten. Ebenfalls ungeklärt ist, ob überhaupt andere mögliche Streckenbetreiber Interesse am Betrieb der Strecke für eine Reaktivierung mit täglichen SPNV haben.

Ferner ist auch noch unklar, ob das Bundesverkehrsministerium den Weg einer Reaktivierung nach NE-Standard mit den oben beschriebenen, reduzierten Kostenannahmen akzeptiert. Sonst käme die Strecke auf ein Ergebnis von unter die Grenze von 1,0.

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