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Mittwochs im MUEEF: Höfken fordert mehr Schutz vor Fluglärm

In Rheinland-Pfalz fühlen sich Umfragen zufolge fast doppelt so viele Menschen wie im Bundesdurschnitt erheblich durch Fluglärm gestört oder belästigt. „Die Landesregierung setzt sich daher seit Jahren, etwa mit Bundesratsinitiativen, für eine Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm ein“, betonte Umweltministerin Ulrike Höfken heute anlässlich der Vorstellung des Fluglärmberichts des Umweltbundesamtes.
Der Mainzer Medizinprofessor und Fluglärmforscher Thomas Münzel
Der Mainzer Medizinprofessor und Fluglärmforscher Thomas Münzel

Der Bericht stand im Mittelpunkt der bekannten Dialogreihe „Mittwochs im MUEEF“. Auf Einladung des Umweltministeriums diskutierten Experten über die Ergebnisse des Berichts sowie über Maßnahmen für einen besseren Lärmschutz. Neben dem Umweltbundesamt gab es Fachbeiträge des Arbeitsrings Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik, vom Mainzer Medizinprofessor und Fluglärmforscher Münzel sowie der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen.

Nach bestehender Rechtslage ist vorgesehen, dass die Bundesregierung alle 10 Jahre eine Evaluierung der Pegelschwellen zur Ausweisung von Lärmschutzbereichen im Fluglärmgesetz vornehmen und dem Bundestag hierüber berichten muss. „Wir begrüßen daher die Veröffentlichung des Fluglärmberichts des Umweltbundesamtes, der einen hervorragenden fachlichen Beitrag zur Evaluierung darstellt und sinnvolle Verbesserungen anmahnt. Mit dem Bericht wird die aktuelle rechtliche Situation beim Schutz gegen Fluglärm, insbesondere im Hinblick auf das Fluglärmgesetz betrachtet, Strategien zur Lärmminderung im Luftverkehr aufgezeigt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen“, so Höfken. Gefordert werde beispielsweise präzise Vorgaben zum einzuhaltenden Lärmschutzniveau, eine höhere Gewichtung des Schutzes vor Fluglärm und die Verbesserung des Schutzniveaus zur Nachtzeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr

„Es fehlen vor allem gesetzlich vorgeschriebene Lärmobergrenzen, wie wir sie für gewerblichen Lärm haben. Das Fluglärmgesetz regelt lediglich lärmpegelabhängige Ansprüche auf passiven Schallschutz und Entschädigungen für verschiedene Lärmschutzzonen. Demnach haben die von Fluglärm betroffenen Menschen in Mainz und Rheinhessen keinen Anspruch auf Lärmschutz nach dem Fluglärmgesetz, da sie außerhalb der Schutzzone liegen. Schon allein aus diesem Grund sind wir der Auffassung, dass der Bund den gesetzlichen Schutz vor Fluglärm insgesamt verbessern muss“, so Höfken. Um die hohen Belastungen auf rheinland-pfälzischer Seite zu dokumentieren, betreibt das Land seit einigen Jahren Messstationen in Mainz-Weisenau, Mainz-Laubenheim und auf dem Gelände der Mainzer Uniklinik.

Rheinland-Pfalz habe zudem bereits in der gerade zu Ende gegangenen Legislaturperiode des Bundestages im November 2015 einen konkreten Gesetzesantrag zur Verbesserung des Fluglärmschutzes dem Bundesrat als Gesetzesinitiative vorgeschlagen. „In der kommenden Legislaturperiode drängen wir weiter darauf, dass die rechtlichen Regelungen zum Fluglärm an den richtigen Stellen und mit den richtigen Maßnahmen optimiert werden“, kündigte Höfken an. Rheinland-Pfalz werde sich neben dem Schutz der Nachtruhe weiter für einen besseren aktiven Lärmschutz und eine Bürgerbeteiligung bei der Festlegung von Flugrouten einsetzen, stellte Höfken klar: „Die Gesetze müssen so formuliert sein, dass der Bund den Lärmschutz durch Verordnungen nicht mehr ohne die Länder festlegen kann.“

Den Bericht des Umweltbundesamtes finden Sie unter: <link http: www.umweltbundesamt.de publikationen fluglaermbericht-2017-des-umweltbundesamtes>www.umweltbundesamt.de/publikationen/fluglaermbericht-2017-des-umweltbundesamtes.

 

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