| Bundesratsinitiative

Lewentz/ Höfken: Fluglärmschutz muss mehr Gewicht erhalten

Ein besserer Schutz vor Fluglärm, besondere Beachtung der Nachtruhe und mehr Mitsprache der betroffenen Bevölkerung und Kommunen bei der Festlegung von Flugrouten stehen im Mittelpunkt einer Gesetzesinitiative, die Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebracht hat.
Flugzeug am Himmel
Flugzeug am Himmel

Ein besserer Schutz vor Fluglärm, besondere Beachtung der Nachtruhe und mehr Mitsprache der betroffenen Bevölkerung und Kommunen bei der Festlegung von Flugrouten stehen im Mittelpunkt einer Gesetzesinitiative, die Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebracht hat. „Der Fluglärmschutz muss im Luftverkehrsgesetz mehr Gewicht erhalten, um einer zunehmenden Gesundheitsgefährdung durch Lärm und einer massiven Beeinträchtigung der Lebensqualität in stark betroffenen Regionen zu begegnen“, sagte Infrastrukturminister Roger Lewentz bei der Vorlage des Gesetzesantrages heute im Bundesrat in Berlin.

Umweltministerin Ulrike Höfken zeigte sich erfreut darüber, dass die Initiative aus Rheinland-Pfalz auch andere Bundesländer angeregt habe, sich mit der Thematik zu befassen. „Allerdings gehen unsere Vorschläge deutlich weiter als die aus Hessen und auch Brandenburg, die den Fluglärmschutz beim Bundesverkehrsministerium belassen wollen. Wir hingegen möchten erreichen, dass bei der Festsetzung von Flugrouten der Lärmschutz künftig vor Ort mit der gleichen Sorgfalt berücksichtigt wird wie es bei der Planfeststellung von Flughäfen, Straßen oder sogar Fahrradwegen selbstverständlich ist“, erklärte Höfken. Das Umweltbundesamt  müsse bei der Festsetzung von Flugrouten künftig nicht nur mitreden, sondern auch mitbestimmen können.

Lewentz und Höfken kündigten an, dass Rheinland-Pfalz sich im Bundesrat nun für eine Einigung der Bundesländer einsetzen werde. „Fluglärm wird aufgrund des starken Wachstums des Luftverkehrs in den vergangenen beiden Jahrzehnten bundesweit in zunehmendem Maße vor allem in den Ballungsräumen als besonders belastend empfunden“, betonte Lewentz. Vielerorts sei die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten nicht mehr bereit, den Fluglärm, der durch die Erweiterung bestehender Flughafenkapazitäten und die Festlegung neuer Flugrouten gestiegen ist, zu akzeptieren.
„Wir müssen insbesondere einen neuen  Ausgleich zwischen einem deutlich besseren Schutz der Bevölkerung vor den negativen Folgen des Luftverkehrs und den Anforderungen des Luftverkehrs finden“, so der Minister. Notwendig sei vor allem, dem Schutz vor nächtlichem Fluglärm Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen einzuräumen. Mit den Rechtsänderungen dieser Initiative sollen die Flugsicherungsorganisation (DFS) und die Genehmigungsbehörde – das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung – in die Lage versetzt werden, bei der Festlegung von Flugverfahren dem Lärmschutz ein größeres Gewicht beizumessen.

Erstmals soll der Lärmschutz ausdrücklich Erwähnung für die Aufgabe der Flugsicherung finden. Der Gesetzesantrag sieht vor, dass die Flugsicherungsorganisation und die Luftfahrtbehörden den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm angemessen zu berücksichtigen haben.

Neu ist, dass ein genereller Schutz vor Fluglärm eingeführt werden soll. Bisher galt der Schutz lediglich vor unzumutbarem Fluglärm. Vorgesehen ist insbesondere, dass Lärmschutzaspekte auch bei der in der Praxis üblichen Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben künftig angemessen zu berücksichtigen sind.
Zu den Regelungen zur Verbesserung des Lärmschutzes gehört auch ein Antrag zur Verschärfung der Kunstflugbestimmungen in der Luftverkehrs-Ordnung. Hier ist es in der Vergangenheit immer wieder zu zahlreichen Beschwerden der vom Kunstfluglärm betroffenen Bevölkerung gekommen. Die neue Regelung soll Erleichterungen insbesondere durch Einfügung einer Abstandsregelung zur Bebauung schaffen.

#Themen

Lärm

Teilen

Zurück