| Landesgartenschauen

Landesgartenschau dient Region und Gartenbau - nicht einem „Geschäft“

„Die Organisation der Landesgartenschauen in Rheinland-Pfalz dient der fachlichen Qualitätssicherung und nicht der Sicherung von Geschäften“, kommentierte Staatssekretär Griese heute einen Artikel der Allgemeinen Zeitung.

„Die Organisation der Landesgartenschauen in Rheinland-Pfalz dient der fachlichen Qualitätssicherung und nicht der Sicherung von Geschäften“, kommentierte Staatssekretär Griese heute einen Artikel der Allgemeinen Zeitung. In anderen Bundesländern sei die Durchführung von Landesgartenschauen ähnlich organisiert. Dazu gehöre die Zusammenarbeit mit einer Projektgesellschaft, einer Landesgartenschau GmbH, den gärtnerischen Fachverbänden und der Landesregierung.

Für Ausschreibungen und die Vergabe von Aufträgen gelte das allgemeine Vergaberecht. „Verstöße gegen das Vergaberecht bei der Landesgartenschau Landau sind dem Ministerium nicht bekannt“, erklärte der Staatsekretär. Nach dem Ausscheiden der zweiten Geschäftsführerin sei entsprechend der Geschäftsordnung verfahren worden. Aufträge über einer Grenze von tausend Euro erfolgten nach wie vor nur in Abstimmung mit dem Vergabeausschuss der Gesellschaft und der Vergabestelle der Stadt Landau. Es sei also nicht zutreffend, dass der Geschäftsführer bis zu einer Grenze von 100.000 Euro „freihändig“ agiert habe, so Griese. 

Zusätzlich habe er nach dem Bekanntwerden des Ausscheidens der zweiten Geschäftsführerin bei der Stadt Landau schriftlich die Nachbesetzung der Stelle angemahnt. Eine Antwort auf dieses Schreiben stehe noch aus.

Presekontakt: Stefanie Lotz
Telefon 06131 16-4416
<link>Stefanie.Lotz@mulewf.rlp.de

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