Initiative des Landes geht morgen in den Agrarausschuss des Bundesrates
Die Bundesregierung ist mit ihrem Vorschlag völlig überzogener Übergangsregelungen für die Käfighennenhaltung bis 2035 im Bundesrat gescheitert. Eine gemeinsame Bundesratsinitiative zur Kleingruppenhaltung bei Legehennen bringen dagegen jetzt Rheinland-Pfalz und Niedersachsen auf den Weg: Auf Grundlage eines Gutachtens des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) haben sich die beiden Länder auf eine Übergangsfrist bis Ende 2023 – im Einzelfall längstens bis 2025 – verständigt. Das KTBL hatte die normale Nutzungsdauer der Stallausrüstung und den Amortisationszeitraum auf in der Regel zirka elf Jahre beschrieben. Mit dem „Vorschlag einer fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung“ befasst sich am morgigen Donnerstag der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates, bevor das Plenum des Bundesrates am 2. März darüber abstimmen soll.
Die Quälerei von Legehennen in Käfigen muss vor dem Hintergrund des Tierschutzes im Grundgesetz und nach der erfolgreichen Klage des Landes Rheinland-Pfalz schnellstmöglich beendet werden“, sagte Landwirtschaftsministerin Höfken. „Die angestrebte Rechtsänderung ist auch deshalb wichtig, da ohne eine neue Verordnung bundesweit ein Flickenteppich an Entscheidungen zur Kleingruppenhaltung entstehen würde, da die Bundesregierung nicht handelt“, so Höfken. Die Folge wären Wettbewerbsverzerrungen sowie eine Verunsicherung der Verbraucher durch unterschiedliche Landesregeln.
Bereits 2002 hatte die rot-grüne Bundesregierung das Ende der Käfighaltung von Legehennen beschlossen, 2006 führte die Große Koalition auf Wunsch des damals CDU-/FDP-dominierten Bundesrats aber die so genannte „Kleingruppenhaltung“ ein.
Der Hintergrund: Durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes sind die konkreten Regelungen an die Kleingruppenhaltung von Legehennen nur noch bis zum 31. März 2012 anwendbar. Eine vom Bund vorgelegte 5. Änderungsverordnung mit einer Übergangsfrist bis 2035 hatte im Plenum des Bundesrates im September 2011 nicht die erforderliche Zustimmung erhalten. Auf der Basis des oben genannten neut-ralen Gutachtens zur tatsächlichen Nutzungsdauer der Kleingruppenhaltung ist nun mit der gemeinsamen Bundesratsinitiative ein Kompromiss formuliert worden, über den am Donnerstag der Bundesratsausschuss entscheiden wird.
Mit Verwunderung hat das Landwirtschaftsministerium in diesem Zusammenhang die Aussagen des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft, die Fristsetzung sei unwissenschaftlich, zur Kenntnis genommen – zumal sich der Verband in der Vergangenheit selbst in vielen Fällen auf die Expertise gerade des KTBL berufen hat.