Um den Lärm auf innerörtlichen Durchgangsstraßen zu reduzieren, können rheinland-pfälzische Kommunen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie Tempo 30 erlassen. Dies geht aus einem gemeinsamen Schreiben von Umweltstaatssekretär Thomas Griese und Infrastrukturstaatssekretär Günter Kern an betroffene Kommunen und die Kommunalen Spitzenverbände hervor. „Unabhängig von den laufenden Pilotprojekten zu Tempo 30 können Kommunen für einen besseren Lärmschutz die bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Spielräume nutzen“, so Griese und Kern. Bei Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen sei es möglich, Tempolimits in Ortsdurchfahrten aus Lärmschutzgründen zu prüfen und zu erlassen.
„In Rheinland-Pfalz sind mindestens 112.000 Personen allein durch den Straßenverkehr Lärmpegeln ausgesetzt, die langfristig die Gesundheit beeinträchtigten“, so Griese. Fachleute seien sich darin einig, dass niedrigere Geschwindigkeiten und ein gleichmäßiger Verkehrsfluss den Lärm in den Städten spürbar verringern könnten. Staatssekrektär Kern aus dem Infrastrukturministerium verwies darauf, dass in Rheinland-Pfalz bereits in rund 700 Fällen Tempo-30-Regelungen - allerdings vorrangig aus Gründen der Verkehrssicherheit - von den zuständigen Behörden angeordnet worden seien.
Die Kommunen seien nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet, so genannte Lärmaktionspläne aufzustellen, um die europäischen Umgebungslärmrichtlinie umzusetzen. Zur Unterstützung der Städte und Gemeinden habe die Landesregierung in Herxheimweyher, Mainz, Kandel, Trier, Bad Kreuznach, Koblenz und Speyer Pilotprojekte zu Geschwindigkeitsbegrenzungen auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen auf den Weg gebracht. „Ziel ist es, durch Tempo 30 den Verkehrslärm zu reduzieren und durch Lärmmessungen, Verkehrszählungen sowie Anwohnerbefragungen die Wirkungen der Maßnahme zu bewerten und damit auch mehr Rechtssicherheit zu gewinnen“, erklärte Griese. An der Mainzer Rheinstraße sei in diesem Monat eine vierte Lärmmessstation in Betrieb gegangen. Griese: „Dort erreichen die Lärmpegel nachts über 65 Dezibel mit Lärmspitzen über 70 Dezibel, welche fast so laut sind wie Flugzeugüberfluge.“ Auch in Herxheimwehyer, Trier und in Bad Kreuznach seien die Lärmpegel Besorgnis erregend.
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Lärmschutz
Kern/ Griese: „Mit Tempo 30 den Lärm reduzieren“
Um den Lärm auf innerörtlichen Durchgangsstraßen zu reduzieren, können rheinland-pfälzische Kommunen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie Tempo 30 erlassen.
