„Verminderung der Lebensqualität, Bluthochdruck und Stress – alles mögliche Folgen von Lärm. Fast 380.000 Menschen sind im Bereich des rund 2.400 Kilometer langen Netzes von Hauptverkehrsstraßen in Rheinland-Pfalz einem mittleren Lärmpegel über 24 Stunden von mehr als 55 dB(A) ausgesetzt, das sind circa 10 Prozent der rheinland-pfälzischen Bevölkerung. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt, einen Lärmpegel von 53 dB(A) nicht zu überschreiten. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger besser vor Lärmbelastung schützen“, umreißt Umweltministerin Katrin Eder die Ausgangslage. Antworten und Handlungsempfehlungen dazu soll die Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie geben, die am heutigen Freitag startet.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) Rheinland-Pfalz hat seine Lärmkartierung 2022 abgeschlossen und die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des landesweiten Lärmaktionsplans gestartet. Dabei werden die bisherigen kommunalen Lärmaktionspläne überprüft und erstmalig in einen Gesamtplan überführt. Nicht enthalten sind darin die Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen, die ihre jeweilige Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durchführen.
„Die landesweite Lärmkartierung liefert einen aktuellen und anschaulichen Überblick über die Lärmbelastung in ganz Rheinland-Pfalz“, sagt LfU-Präsident Dr. Frank Wissmann. „Die Kartierung zeigt, dass neben den großen Städten auch viele kleinere Kommunen von Verkehrslärm stark betroffen sind. Jede eingehende Stellungnahme kann dazu beitragen, wirkungsvolle Schutzmaßnahmen gegen den Lärm zu ergreifen.“
Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange können bis einschließlich 28. Februar 2023 ihre Anregungen und Vorschläge abgeben. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können dazu im Internet unter www.umgebungslaerm.rlp.de eingesehen werden. Stellungnahmen sind über die Onlinebeteiligungsplattform möglich, die ebenfalls über diese Internet-Adresse erreicht wird. Dort ist auch ein Zugriff auf die vorhandenen kommunalen Lärmaktionspläne möglich. Daneben können Stellungnahmen auch per Mail an Laermaktionsplanung(at)lfu.rlp.de oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) eingereicht werden.
Das LfU ist durch die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie seit 01. Dezember 2020 die zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz – mit Ausnahme der genannten Ballungsräume sowie der Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Zur Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans sind zwei Beteiligungen der Öffentlichkeit vorgesehen. Im Anschluss an die erste Phase, die am 28. Februar 2023 endet, werden die erfolgten Eingaben ausgewertet, Lärmkonfliktpunkte ermittelt, sowie bei Bedarf durch das Landesamt eigene Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt. Parallel erfolgt bereits eine Abstimmung mit den Fachbehörden und den Gemeinden. Grundlage der zweiten Beteiligungsphase ist dann bereits der Entwurf des landesweiten Aktionsplans, der spätestens zum 18. Juli 2024 veröffentlicht werden soll.
„Lärm ist für viele Menschen allgegenwärtig. Nach den von der EU vorgegebenen Dosis-Wirkungs-Beziehungen gelten in Rheinland-Pfalz mehr als 61.000 Menschen durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen als stark belästigt, bei mehr als 15.000 Menschen ist von starken Schlafstörungen auszugehen und die Zahl lärmbedingter Herzkrankheiten liegt statistisch bei 120. Alle sind aufgerufen, sich an der Aufstellung des Lärmaktionsplans zu beteiligen, um auf konkrete Lärmprobleme hinzuweisen oder sich mit Vorschlägen und Hinweisen zur Minderung von Umgebungslärm einzubringen. Helfen sie, den Lärm einzudämmen“, ruft Umweltministerin Katrin Eder zur Beteiligung auf.
Im Dezember 2022 und Januar 2023 sind für die Gemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Webkonferenzen als Informationsveranstaltungen vorgesehen, Anmeldung unter Laermaktionsplanung(at)lfu.rlp.de. Für die Bürgerinnen und Bürger sind im gleichen Zeitraum ebenfalls Webkonferenzen geplant, die Anmeldung ist ebenfalls unter dieser Mailadresse möglich.