| Wärmewende

Katrin Eder: „Holen Kommunen und Verbände bei Wärmeplanung ins Boot“

Klimaschutzministerium stimmt sich mit Vertreterinnen und Vertretern der Energiewirtschaft, des Handwerks, Verbraucherschutzes und Wohnungswirtschaft sowie den Kommunen zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes auf Landesebene ab – Ziel: Planungssicherheit und möglichst geringe Kosten
Pressekonferenz mit Klimaschutzministerin Katrin Eder
Pressekonferenz mit Klimaschutzministerin Katrin Eder

„Die Wärmewende ist nicht nur aus Klimaschutzgründen, sondern auch unter sozialpolitischen Aspekten notwendig. Denn eine bezahlbare Wärmeversorgung ist ein wichtiger Aspekt bei der Wahl des Wohnorts. Wer heute ein Haus baut, will wissen, ob er in Zukunft mit Fern- oder Nahwärme heizen kann. Und auch wer eine Wohnung mietet, schaut auf Energieeffizienz und Energieträger. Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes soll nun dafür sorgen, dass das Heizen sowohl weniger CO2 als auch weniger Kosten verursacht. Bei der Umsetzung dieses Gesetzes auf Landesebene ist es mir wichtig, dass bereits zu Beginn des Gesetzgebungsprozesses viele Beteiligte eingebunden werden. In einem Runden Tisch erörtern wir gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Energiewirtschaft, der Kommunen und aus dem Handwerk, Verbraucherschutz und Wohnungswirtschaft wie wir die Weichen für eine bestmögliche Umsetzung der Landesregelungen schaffen“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Mittwoch. Das Bundesgesetz sieht vor, dass alle Kommunen prüfen müssen, ob es eine Möglichkeit einer zentralen Wärmeversorgung, etwa durch ein Nahwärmenetz gibt, das sich zum Beispiel aus der Abwärme eines Unternehmens oder einer Kläranlage speist, ob es die Möglichkeit zum Anschluss an eine Fernwärmeversorgung gibt oder nur dezentrale Lösungen wie Luft-Wärme-Pumpen infrage kommen. Dementsprechend müssen Wärmepläne erstellt werden. Auf Landesebene kann nun unter anderem geregelt werden, wo die Zuständigkeit im Land zukünftig liegen soll.
 
Das Gesetz des Bundes sieht vor, dass alle Wärmeversorgungsanlagen bis 2045 treibhausgasneutral betrieben werden müssen. Durch eine schnelle Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes auf Landesebene haben die Bürgerinnen und Bürger schon vorher Planungssicherheit. Anhand der Wärmepläne können die Menschen nachvollziehen, ob sie die Möglichkeit für eine zentrale Wärmeversorgung erhalten werden oder sie auch zukünftig dezentral heizen müssen. Das ist eine enorme Erleichterung bei der Frage, für welche Heizart sie sich heute bei Immobilienkauf, -bau oder -sanierung entscheiden. 

Prinzipiell durchlaufen Gemeinden für ihr ganzes Gebiet oder für Teilgebiete eine Eignungsprüfung, ob sich das Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit für eine Versorgung durch ein Wärmenetz eignet oder nicht. Damit kann der Aufwand für diese Kommunen verringert werden. Kommunen, die bereits einen Wärmeplan haben müssen keinen neuen Wärmeplan erstellen, sofern er den gesetzlichen Anforderungen entspricht. 

„Bei der Transformation der Wärmeversorgung kommt den Akteurinnen und Akteuren vor Ort eine zentrale Rolle zu. Denn sie haben die regionalen Unterschiede im Blick, wie Bedarfe, Potenziale und Infrastrukturen. Deshalb geben wir den Institutionen und Kommunen die Möglichkeit, an der Ausgestaltung auf Landesebene teilzuhaben“, so Eder. 

Bereits jetzt unterstützen sowohl der Bund als auch das Land die Kommunen bei der Erstellung von Wärmeplänen. Dabei ist geplant, dass die Energieagentur ihr Beratungsangebot ausweitet, hierzu wurden bereits zwei Stellen geschaffen. Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos von der Verbraucherzentrale beraten lassen, welche Heizart für sie am geeignetsten ist. Hierzu wird die Verbraucherzentrale in diesem und den nächsten beiden Jahren mit insgesamt rund 3,67 Millionen Euro aus dem Klimaschutzministerium gefördert. Finanzielle Unterstützung bei der Erstellung der Wärmeplanung erhalten die Kommunen vom Bund mit insgesamt 500 Millionen Euro. Für Rheinland-Pfalz sind voraussichtlich 24 Millionen Euro zugesagt. Bereits jetzt haben schon 111 rheinland-pfälzische Kommunen einen Förderantrag gestellt, davon sind mehr als 20 bewilligt. Werden alle Anträge positiv beschieden, sind bereits rund 3 der 4,1 Millionen – also etwa Dreiviertel aller Einwohnerinnen und Einwohner von Rheinland-Pfalz – abgedeckt. Damit nimmt Rheinland-Pfalz einen Spitzenplatz im Bundesvergleich ein. 


Hintergrund

Mehr als die Hälfte des deutschlandweiten Energieverbrauchs entfällt auf die Versorgung mit Wärme (56,1 Prozent) und Kälte (2,8 Prozent). Dabei dominieren immer noch fossile Energieträger. Mehr als 85 Prozent der 1,2 Millionen rheinland-pfälzischen Wohngebäude werden mit fossilen Energieträgern beheizt, wobei der größte Anteil auf Gas-und Ölzentralheizungen (73 Prozent) fällt. Diese noch immer große Abhängigkeit von fossilen Energieträgern führt dazu, dass Preissteigerungen, wie beispielsweise ausgelöst durch den Ukraine Krieg, den Wärmebereich besonders stark treffen. Ein weiterer Faktor ist der CO2-Preis auf fossile Energieträger, der weiter steigen wird.

Nach Auskunft des Statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz gab es 2022 197 Wärmenetze in Rheinland-Pfalz. Der Anteil konventioneller Energieträger an der Nettowärmeerzeugung betrug 2022 nach vorläufigen Schätzungen des Statistischen Landesamtes knapp 53 Prozent. Aus erneuerbaren Energien wurden etwas mehr als 13 Prozent der Nettowärme erzeugt und fast 34 Prozent der Nettowärmeerzeugung stammen aus der energetischen Verwertung von Abfall.

Teilen

Zurück