Das Umwelt- und Klimaschutzministerium treibt die Energiewende weiter voran. Im Dezember 2021 hat die Landesregierung dazu die Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Ackerland- oder Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten erweitert. Dabei geht es unter anderem um landwirtschaftlich genutzte Flächen von minderer Bodenqualität und artenarmes Grünland. Im Jahr 2022 entfalteten die Änderungen der PV-Freiflächenverordnung bereits umfassend Wirkung: Das angestrebte Volumen von 200 Megawatt jährlich ist bereits vollkommen ausgeschöpft. Für die entsprechenden Ausschreibungen der Bundesnetzagentur wurden Zuschläge in diesem Volumen erteilt. Damit erhalten die Photovoltaik-Vorhaben für einen Zeitraum von 20 Jahren eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die entsprechende erneuerbare Erzeugungsleistung kann somit ans Netz angeschlossen werden. Mehrere PV-Freiflächenanlagen sind auf dieser Grundlage bereits im laufenden Jahr in Betrieb gegangen.
Dazu Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder: „Wir lockern gerade die Bremsen, um dem Ausbau von Erneuerbaren Energien eine neue Dynamik zu verleihen. Dazu zählt das Solargesetz des Landtags, das ab 1. Januar 2023 gültig ist. Dazu zählt aber auch die 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms. Die bereits Ende 2021 erfolgte Änderung der PV-Freiflächenverordnung bringt hier zusätzlichen neuen Schwung für den Zuwachs an Solaranlagen auf Acker- und Grünflächen. Gleichzeitig stellen wir mit der Verordnung den Schutz von artenreichen Naturflächen und ertragreichen landwirtschaftlichen Flächen sicher.“
Bei der Änderung der Verordnung wurden Ackerlandflächen in benachteiligten Gebieten zusätzlich zu Grünlandflächen für die Teilnahme von PV-Freiflächenanlagen an den EEG-Ausschreibungen geöffnet. Das Volumen wurde auf 200 MW pro Kalenderjahr vervierfacht.