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Höfken zu Landesrechnungshofkritik: Kommunen haben rechtmäßig gehandelt – Landes- oder Kommunalhaushalte nicht betroffen

Umweltministerin Ulrike Höfken hat die Vorwürfe des Landesrechnungshofes heute noch einmal deutlich zurück gewiesen und sich dabei vor die Handhabung der Ersatzzahlungen durch die Kommunen gestellt: „Die Landkreise haben rechtmäßig gehandelt.

Umweltministerin Ulrike Höfken hat die Vorwürfe des Landesrechnungshofes heute noch einmal deutlich zurück gewiesen und sich dabei vor die Handhabung der Ersatzzahlungen durch die Kommunen gestellt: „Die Landkreise haben rechtmäßig gehandelt. Die Ermäßigungsspielräume für Baumaßnahmen mit positiver Umweltwirkung entsprachen solange geltendem Recht, bis wir diese Praxis mit dem Landesnaturschutzgesetz im letzten Jahr abgeschafft haben.“

Völlig absurd sei auch die Behauptung, dem Land seien Einnahmen in Millionenhöhe verloren gegangen. Mit dem Zitat „das Geld liege auf der Straße“ suggeriere der Rechnungshof, dass es sich hier um entgangene Einnahmen des Landes handele, die frei zur Verfügung stehen könnten. Damit stelle der Landesrechnungshof eine falsche Behauptung in den Raum. Denn Fakt sei, dass die vorgesehenen Mittel zweckgebunden ausschließlich nur für Ersatz-Naturschutzmaßnahmen und möglichst vor Ort verwendet werden müssen. „Die Frage, ob die Gelder über das Land, über die Landkreise oder direkt vom Verursacher fließen, ist rein formaler Art. Im Ergebnis sind alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt worden“, so Höfken. Anders als vom Rechnungshof behauptet, könnten daher die Mittel nicht nachträglich eingefordert werden. Weder seien dem Land die angeführten Mittel entgangen noch sei dem Naturschutz ein Schaden entstanden.

„Die Vorwürfe, der Windkraftsubventionierung sind ebenfalls völlig aus der Luft gegriffen“, kritisierte Höfken. Die Landesregierung habe sich bereits seit 2012 auf Bundesebene für eine einheitliche Regelung in der Bundeskompensationsverordnung stark gemacht, um unterschiedliche Handhabungen in den Kommunen zu vermeiden. Damit wäre auch die bereits seit 1992 bestehende Ermäßigungsmöglichkeit beendet worden. Das geltende Bundesnaturschutzgesetz dagegen trifft keine klare Regelung zur Bemessung von Ersatzzahlungen und hat zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen geführt. „Nachdem die Bundesregierung die Bundeskompensationsverordnung nicht umgesetzt hat, ist das Land aktiv geworden und hat mit dem Landesnaturschutzgesetz die Spielräume für Ermäßigungen zumindest in Rheinland-Pfalz rechtssicher abgeschafft“, erklärte Höfken. Bis dahin hat die Landesregierung in Rheinland-Pfalz den Kommunen eine Erhebung der Ersatzzahlungen ohne Ermäßigung nahegelegt. Der Landesrechnungshof selbst habe das entsprechende „Rund-schreiben Windenergie“ von 2013 angeführt. Auch das zeige, wie absurd die Vorwürfe seien, so die Ministerin.

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