Wenn etwa Nutzgeflügel die Schnäbel gestutzt, Wirbeltiere in Tierversuchen verwendet oder Tiere ohne vorherige Betäubung geschlachtet werden sollen, können sich Tierschutzvereine bislang nicht in das behördliche Verfahren einbringen. Die Landesregierung will Tierschutzvereinen nun die Möglichkeit einräumen, in tierschutzrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren mitzuwirken und bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht zu klagen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat Umweltministerin Ulrike Höfken am Montag vorgestellt.
„Ein Unternehmer, dessen geplante Massentierhaltungsanlage nicht genehmigt wird, kann gegen die Genehmigungsbehörde klagen. Aber Tierschutzvereine haben bislang keine Klagemöglichkeit, wenn die Mastanlage tierschutzrechtliche Vorgaben nicht erfüllt. Dieses Ungleichgewicht wollen wir ausbalancieren und damit den Tierschutz in Rheinland-Pfalz stärken“, erklärte Höfken. Durch die neuen Mitwirkungsmöglichkeiten der Vereine erhoffe sich die Landesregierung zudem eine größere Sensibilisierung der Bevölkerung in Tierschutzfragen und damit eine bessere Prävention tierschutzwidriger Verhaltensweisen.
Die Bundesregierung habe es bei der jüngsten Novellierung des Tierschutzgesetzes versäumt, ein bundesweit geltendes Verbandsklagerecht einzuführen, so Höfken. Deshalb vollziehe Rheinland-Pfalz diesen für den Tierschutz notwendigen Schritt nun auf Landesebene. Bislang gibt es das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine nur in Bremen. Hamburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben kürzlich entsprechende Gesetze verabschiedet. „Zusammen mit den anderen Ländern, die sich auf diesem Feld engagieren, wollen wir den Weg für eine bundeseinheitliche Lösung ebnen“, so Höfken.
Der rheinland-pfälzische Gesetzentwurf sieht Mitwirkungs- und Klagerechte für diejenigen Tierschutzvereine vor, die nach Inkrafttreten des Gesetzes vom Ministerium anerkannt wurden. „Damit wird unseren Mitgeschöpfen ein gesetzlicher Vertreter zugestanden, der zu ihren Gunsten klagen und ihre Interessen geltend machen kann“, erklärte Höfken.
Nachdem der Ministerrat den Gesetzentwurf bereits im Grundsatz gebilligt habe, sei nun die Anhörung der Verbände angelaufen, so Höfken. Im Herbst werde sich der Landtag mit der Verbandsklage befassen.