| Solidarpakte für Windkraft im Wald

Höfken/ Söhngen: Land und Kommunen bauen Windkraft partnerschaftlich aus

Landesforsten Rheinland-Pfalz beteiligt sich ab sofort an kommunalen Solidarpakten für Windkraftanlagen im Wald.

Landesforsten Rheinland-Pfalz beteiligt sich ab sofort an kommunalen Solidarpakten für Windkraftanlagen im Wald. „Damit stärken wir die Partnerschaft des Landes mit den Kommunen, um die Energiewende voran zu treiben und die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu steigern“, sagte Forstministerin Ulrike Höfken am Montag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz. Ziel müsse es sein, Windkraftanlagen auf gut geeigneten Standorten zu konzentrieren. „Dabei sollen Aufwand und Gewinn gerecht verteilt werden. Auch Kommunen, die über keine geeigneten Standorte verfügen oder auf den Bau von Anlagen verzichten, sollen profitieren.“ Landesforsten sei in Abstimmung mit dem Finanzministerium bereit, geeignete Standorte im Staatswald in kommunale Windparks einzubringen und werde bis zu 30 Prozent seiner Pachteinnahmen an die kommunale Solidargemeinschaft abführen.

Heute steht bereits jede zehnte der insgesamt 1125 Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz im Wald, wo der Wind am stärksten bläst. An etlichen Standorten (wie z. B in den Verbandsgemeinden Rheinböllen, Kirchberg und Emmelshausen) haben Kommunen bereits Solidarpakte geschlossen: Die Gemeinden zahlen einen Teil ihrer Pachteinnahmen in einen gemeinsamen Topf, der wiederum an alle beteiligten Kommunen verteilt wird. Auf diesem Gebiet ist Rheinland-Pfalz bundesweit Vorreiter. 

Um die Energiewende zu meistern, hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, zwei Prozent der landesweiten Waldfläche für Windenergie zu nutzen. „Wir wollen, dass davon die Kommunen profitieren und die Wertschöpfung im ländliche Raum bleibt“, betonte Forstministerin Höfken. Als größter Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz (215.000 Hektar) sehe sich Landesforsten als Partner kommunaler Energieprojekte. „Alle bisherigen Windenergieprojekte im Staatswald wurden in gemeinsamen Windparks mit benachbarten Kommunen realisiert“, berichtete Ministerin Höfken. In den oben genannten Pilotprojekten habe Landesforsten mit seinen Standorten im Staatswald bereits Solidarpaktbeteiligungen abgestimmt, was künftig landesweit angeboten werde. In Einzelfällen könnten ab sofort auch bilaterale Kooperationsverträge zwischen Land und einzelnen Kommunen innerhalb eines Windpark abgeschlossen werden. Hier sei Landesforsten bereit, bis zu 20 Prozent seiner Pachteinnahmen abzugeben.

„Der Gemeinde- und Städtebund begrüßt ausdrücklich, dass sich Landesforsten als Partner kommunaler Energieprojekte engagiert“, erklärte Aloysius Söhngen, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Prüm und Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes. Die Gemeinden seien vom Thema „Windkraft im Wald“ in mehrfacher Hinsicht berührt:Die Energieerzeugung ist eine zentrale Aufgabe im Rahmen der örtlichen Daseinsvorsorge. Bereits in der Vergangenheit haben sich die Gemeinden in Handlungsfeldern wie Lokale Agenda, Klimaschutz, dezentrale Energieerzeugung sowie Informations-, Beratungs- und Förderangeboten maßgeblich engagiert. 
 Die geeigneten Waldflächen stehen weit überwiegend in kommunalem Eigentum. Die Bereitstellung von Windenergiestandorten trägt zum Schutz des Waldes in Zeiten des Klimawandels bei, fördert die Wertschöpfung im ländlichen Raum und bildet ein zusätzliches wirtschaftliches Standbein. 

 Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Planungsprozesse erfolgt vor Ort. Die erforderliche gesellschaftliche Akzeptanz lässt sich nur über eine offene Information und Kommunikation erreichen. 

Heijo Höfer, Bürgermeister der Verbandsgemeinde und Stadt Altenkirchen und Stellvertretender Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes, betonte vor diesem Hintergrund: „Gerade die Ortsgemeinden sind ganz entscheidende Akteure bei der Umsetzung der Energiewende. Ihre traditionell enge Zusammenarbeit mit den Forstämtern wird nunmehr auf das Feld der Windenergie ausgedehnt. Eine große Rolle spielt dabei auch das Ausgleichsflächenmanagement. Notwendige Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe können vorrangig auf Waldflächen umgesetzt werden, zum Beispiel durch Belassen von Altbäumen und Totholz.“ 

Aus Sicht des Gemeinde- und Städtebundes sollten durch die anstehende Fortschreibung des Landesentwicklungsplans IV sowie durch die Überarbeitung des Windkrafterlasses die kommunalen Handlungsspielräume auf der Ebene der Flächennutzungsplanung vergrößert werden. 

Gemeinsam stellten Söhngen und Höfken fest: „Alle kommunalen Ebenen in Rheinland-Pfalz stehen zur Energiewende und werden diese aktiv umsetzen. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, dass Gemeinden, Städte und Kreise als Betreiber kommunaler Energieerzeugungsgesellschaften auftreten“. 

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