„Die Gewässer des Landes zählen zu unseren wichtigsten Ressourcen, die es dauerhaft zu schützen gilt: als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als unser Lebensmittel Nummer 1“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken heute bei der Vorstellung des Entwurfs zum neuen Landeswassergesetz im Kabinett. Das Landeswassergesetz bilde - zusammen mit dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes - die Grundlage für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer. Es regele den Ausgleich verschiedener Nutzungsinteressen, neben der Trinkwasserversorgung zum Beispiel die Bewässerung durch die Landwirtschaft, die Abwasserentsorgung für Industrie und Kommunen oder die Erzeugung erneuerbarer Energie durch Wasserkraft.
Fracking
„Die erheblichen Umweltrisiken der Fracking-Technologie machen es dringend erforderlich, ihren Einsatz zu regulieren“, so Höfken. Handlungsbedarf bestehe auch, weil die EU-Kommission beabsichtige, am Mittwoch den Verzicht auf europaweit geltende gesetzliche Regelungen bekannt zu geben. In Rheinland-Pfalz soll nun mit dem neuen Landeswassergesetz für Tiefbohrungen zur Erdgasgewinnung unter Einsatz chemischer Mittel die generelle Pflicht zu einem wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens eingeführt werden. Dies gilt auch für die Einlagerung des sogenannten „Flowbacks“ (zurückgewonnene Fracking-Flüssigkeiten und aus dem Gestein gelöste giftige Mineralien) im Boden. Damit müssen Antragsteller den Wasserbehörden ihr Vorhaben detailliert und unter vollständiger Offenlegung der eingesetzten Stoffe beschreiben. Wenn Gefahren für Mensch und Umwelt bestehen, darf das Fracking nicht zugelassen werden. In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten wird die Technologie durch das neue Gesetz generell untersagt. Umweltministerin Höfken: „Damit unternehmen wir als erstes Bundesland das, was auf Landesebene möglich ist, um Fracking zu unterbinden.“ Solange die mit dieser Technologie einhergehenden Risiken nicht sicher ausgeschlossen werden könnten, dürfe Fracking mit gefährlichen Chemikalien zum Schutz des Grundwassers und damit zum Schutz der Trinkwasserversorgung nicht erlaubt werden. Die Landesregierung werde sich im Übrigen weiter dafür einsetzen, dass ergänzend auf Bundesebene endlich eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für bergbauliche Vorhaben mit Fracking eingeführt wird. Ob und wann die Bundesregierung die laut Koalitionsvereinbarung beabsichtigten Regelungen zum Fracking umsetze, sei nicht absehbar. Entsprechende Ansätze seien bei der Vorgängerregierung gescheitert.
Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung
Mit dem neuen Landeswassergesetz soll in Rheinland-Pfalz der öffentlichen Wasserversorgung eine grundsätzliche Vorrangstellung gegenüber anderen Nutzungsansprüchen an den Gewässern eingeräumt werden. „Qualität und Sicherheit unseres wichtigsten Lebensmittels müssen oberste Priorität genießen“, erklärte Höfken. Demnach sollen die Belange der öffentlichen Wasserversorgung bei künftigen Bewirtschaftungsentscheidungen Vorrang haben, zum Beispiel vor landwirtschaftlichen oder industriellen Nutzungsinteressen. „Die Trinkwasserversorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und ganz elementare Grundlage für unser Leben und Wirtschaften. Das neue Landeswassergesetz räumt ihr die notwendige Bedeutung ein“, so die Umweltministerin.
Gewässerrandstreifen
Schadstoffeinträge in Gewässer stammen nicht nur von Abwassereinleitungen aus Kläranlagen. Auch Einträge durch Abschwemmen oder Einsickern zum Beispiel von landwirtschaftlichen Flächen können verantwortlich dafür sein, dass der Zustand eines Gewässers nicht gut ist. Mit einer neuen Regelung über Gewässerrandstreifen soll hier konsequenter Gewässerschutz betrieben werden. Das kann im Einzelfall auch ein Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutz- und Düngemitteln bedeuten. Höfken: „Wir setzen weiterhin vorrangig auf Kooperation mit unseren landwirtschaftlichen Betrieben durch viele Projekte zur gewässerschonenden Landbewirtschaftung. Aber um die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, werden wir zukünftig auch das Instrument des Gewässerrandstreifens konsequenter einsetzen müssen.“
Seit 1. März 2010 gilt ein neues Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, an das das Landeswassergesetz inhaltlich und systematisch angepasst werden muss. Der Ministerrat hat am 21. Januar 2014 den Entwurf des neuen Landeswassergesetzes im Grundsatz beschlossen. Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbandsanhörung und daran anschließend in die parlamentarische Beratung.