„Der neue Leitfaden zur visuellen Rotmilan-Raumnutzung, der federführend vom Landesamt für Umwelt (LfU) erstellt wurde, schafft für Genehmigungsbehörden Orientierung. In dem Leitfaden wurden zum Beispiel erhöhte Anforderungen ermöglicht, um möglichst viele Flugbeobachtungen der Rotmilane je Termin zu erfassen. Über die Möglichkeit der Raumnutzungsanalyse erlangen wir so genaue Kenntnisse über die meist genutzten Flugbereiche der Rotmilane und können unsere Schutzmaßnahmen auf diese Weise zielgerichtet und besser umsetzen“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken heute in Mainz. In der Anhörung zum Leitfaden konnten alle zehn anerkannten Naturschutzverbände, Gutachterbüros und Projektierer Stellung nehmen.
Bei der Erstellung des Leitfadens hat das LfU die Expertise der Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland sowie von Gutachtern unabhängiger Fachbüros mitaufgegriffen. „Vorwürfe des Lobbying durch Gutachter sind unangemessen: Gutachter müssen sich in ihrer Funktion an die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes halten und Neutralität wahren. Zudem ist es im Sinne des Naturschutzes wichtig und richtig, dass Projektierer von Windkraftanlagen unter anderem Gutachten von ausgewiesenen Vogelexperten erstellen lassen müssen“, erklärte Höfken. Die Gutachter seien im Übrigen stellenweise Mitglieder in Naturschutzverbänden oder arbeiteten auch im Auftrag der Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland, führte die Ministerin abschließend an.
Der Leitfaden ist auf der Webseite des LfU online abrufbar unter:
lfu.rlp.de/fileadmin/lfu/Naturschutz/Dokumente/Erneuerbare_Energien/Leitfaden_Rotmilan_RNA_2018_07_23_LfU_final_MUEEF.pdf