„Ungeachtet der neuen Anforderungen können nach wie vor neue Diesel-Pkw noch mit den alten, schlechten Real-Emissionswerten verkauft werden, da die neuen Grenzwerte lediglich für neue Fahrzeugtypen gelten. Das ist nicht im Sinne von Verbraucherschutz und Markttransparenz“, so Höfken. Die neuen Grenzwerte seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung – das Umweltministerium habe sich zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung jedoch für strengere Abgaswerte beim Bund eingesetzt, führte die Ministerin an. „Zudem gelten die nun festgelegten Grenzwerte für alle neu zuzulassenden Diesel-Fahrzeuge erst ab dem 1. September 2019“, so die Ministerin.
„Für Verbraucherinnen und Verbrauchen gilt daher: Ein neuer Diesel erfüllt keineswegs automatisch die neue 6d-Euro-Norm, sondern nur, wenn ein Fahrzeugmodell neu typzugelassen wurde“, so die Ministerin weiter. Grundsätzlich erforderlich sei, dass die Angaben über die Stickoxid-Emissionen der Diesel-Pkw im realen Betrieb auch von der Automobilindustrie transparent dargestellt würden und für die Verbraucherinnen und Verbraucher leicht nachvollzogen werden könnten.
Der Stickoxidgrenzwert von 80 Milligramm pro Kilometer – der im Labor eingehalten werden muss – dürfe auf der Straße immer noch um den Faktor 2,1 (168 mg/km) überschritten werden. „Ab 2020 bzw. 2021 darf der Grenzwert zwar nur noch um das 1,5-Fache (120 mg/km) überschritten werden. Dies kann jedoch nicht das Ende der Gesetzgebung sein. Es muss unser Ziel sein, dass alle Diesel-Pkw künftig den gültigen Grenzwert von 80 mg/km nicht nur im Labor, sondern auch auf der Straße einhalten“, forderte Höfken weiter. Der Bund müsse sich dafür einsetzen, dass die Grenzwerte in diesem Sinne weiter verschärft werden. Dies würde auch dazu beitragen, dass die Grenzwertüberschreitungen der Stickstoffdioxid-Immissionswerte in den Innenstädten von Mainz, Ludwigshafen und Koblenz zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Umwelt signifikant sinken würden, sagte die Ministerin.