| Fachanhörung Nanotechnolgie

Höfken: Nanotechnologie braucht verbindliche Regulierung und differenzierte Betrachtung

Für eine verbindliche Regulierung der Nanotechnologie sprach sich Umweltministerin Ulrike Höfken anlässlich einer Fachanhörung in Mainz aus.

Für eine verbindliche Regulierung der Nanotechnologie sprach sich Umweltministerin Ulrike Höfken anlässlich einer Fachanhörung in Mainz aus. Nach jahrelangen Dialogprozessen, auch mit der BASF, habe sich bei der Veranstaltung nun eine Basis herauskristallisiert. Auch wenn die Konzepte und Vorschläge im Einzelnen noch Kontroversen beinhalten, müssten Regelungen zeitnah auf den Weg gebracht werden – so die Auffassung der hochrangigen Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Umweltverbänden. Zu der öffentlichen Veranstaltung in dieser Woche hatte das Ministerium gemeinsam mit der Umweltdezernentin der Stadt Mainz, Katrin Eder, eingeladen.

Outdoor-Kleidung, Kosmetika, Farben, Lacke und Haushaltswaren – Produkte der Nanotechnologie gehören bereits zum Alltag. Viele Produkte seien zum Nutzen der Verbraucher, der Umwelt oder Medizin verbessert worden, betonte Höfken und erklärte: „Es geht darum, die Chancen durch die kleinen Teilchen zu nutzen, die großen Informations- und Wissenslücken zu schließen und Risiken durch verbindliche Regulierung vorzubeugen.“ Klare Vorgaben seien auch für Industrie und Wettbewerb wichtig, das betone auch die Kosmetik-Industrie, die ab 2013 zur Zulassung und Kennzeichnung von Nanoprodukten verpflichtet ist. Definition, Produkt- und Anlagenregister, Zulassungs- und standardisierte Messverfahren, Verbraucherdialog und vor allem weitere Forschung seien wichtige Handlungsfelder, so Höfken.

Nötig sei dabei eine differenzierte Herangehensweise an die jeweiligen Nanoteilchen, die sich je nach Ausgangsstoff, Größe, Oberfläche oder Reaktionsfähigkeit unterscheiden. Auch heute sei schon ein Risiko orientiertes Vorgehen möglich. So könnten die Nanoteilchen nach Entlastungs- oder Besorgniskriterien“ unterschieden und es könne dementsprechend vorgegangen werden.

„Wichtig ist auch eine neutrale Informationsquelle für Verbraucher und Überwachungsbehörden“, so Höfken. Die Landesregierung werde daher die Forderung nach einem Register für Nanoprodukte und -anlagen auf Bundes und EU-Ebene einbringen.

Besonders problematisch sei, dass zu wenig standardisierte Analyse- und Testverfahren verfügbar sind. Hier bestehe erheblicher Nachholbedarf, wenn die Überwachungsbehörden in der Lage sein sollen, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.
Viele der Nanomaterialien seien noch nicht ausreichend erforscht, so die Ministerin. Die Verwendung von Silberteilchen auf Textilien beispielsweise könne negative Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit haben. „Solange eine mögliche Gefährdung nicht ausgeschlossen  werden kann, sollten bei verbrauchernahen Produkten wie Lebensmitteln und Kleidung keine besorgniserregenden Nanopartikel eingesetzt werden“, erklärte Höfken „Verbraucher und Umwelt dürfen nicht zum Testobjekt werden, das gilt auch besonders bei Importwaren.“ 

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