Umweltministerin Ulrike Höfken hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Einführung des Wasserentnahmeentgelts vorgestellt, den sie am Vortag ins Kabinett eingebracht hatte. Der so genannte Wassercent soll in Rheinland-Pfalz ab 2013 für alle Entnahmen aus dem Grundwasser sowie aus Oberflächengewässern erhoben werden. Ministerin Höfken betonte, dass die jährlichen Einnahmen in Höhe von voraussichtlich 20 Millionen Euro ausschließlich dem Schutz der Gewässer zugute kommen: „Wasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Ein nachhaltiger Schutz dieser wertvollen Ressource braucht eine sichere Finanzierung. Deshalb ist unser Wasserentnahmeentgelt gesetzlich zweckgebunden und versickert nicht im allgemeinen Haushalt.“
In Deutschland erheben bereits elf Bundesländer ein Wasserentnahmeentgelt. Den Wassercent für Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. „Damit tragen wir Sorge dafür, dass auch nachfolgenden Generationen Wasser in guter Qualität und ausreichender Menge zur Verfügung steht. Angesichts des Klimawandels sind wir verpflichtet, Wasser so effizient wie möglich zu nutzen und zu schützen“, sagte Ministerin Höfken. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichte die Länder, alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu überführen. Dieser sei in Rheinland-Pfalz erst bei 27 Prozent der Bäche, Flüsse und Seen erreicht. Um weiter voran zu kommen, müssen allein bis zum Jahr 2015 rund 420 Millionen Euro investiert werden.
Der Gesetzentwurf zum Wasserentnahmeentgelt sieht drei unterschiedliche Entgelt-sätze vor:
• 6 Cent je Kubikmeter für Entnahmen aus dem Grundwasser
• 2,4 Cent je m³ für Entnahmen aus Oberflächenwasser
• 1 Cent je m³ für Entnahmen zu Kühlwassernutzung (Durchlaufkühlung) und zur Aufbereitung von Bodenschätzen (z.B. Kieswäsche).
Entgeltspflichtig werden etwa 230 Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung sowie 300 bis 400 gewerblich-industrielle Unternehmen. Jede Rheinland-Pfälzerin und jeder Rheinland-Pfälzer wird für den Wassercent jährlich etwa drei Euro aufbringen müssen, die auf der Wasserrechnung ausgewiesen werden. Höfken: „Über Fördermittel an die kommunale Wasserwirtschaft fließt dieses Geld an die Menschen zurück.“
Aus der Entgeltpflicht ausgenommen werden unter anderem Wasserentnahmen zur Fischerei, zu Löschzwecken, aus staatlich anerkannten Heilquellen sowie zur Bewässerung in der Land- und Forstwirtschaft. „Vorgesehen sind zudem großzügige Bagatellgrenzen, die bei 10.000 m3 pro Jahr für Grundwasser und 20.000 m3 pro Jahr für Oberflächenwasser liegen“, betonte Höfken. Damit halte man auch den Verwaltungsaufwand, der bei gerade einmal fünf Prozent des Aufkommens liege, möglichst gering.
Die Einnahmen aus dem Wassercent werden in Rheinland-Pfalz vollständig für die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung bereit gestellt. Mit dem Geld werden beispielsweise Investitionen der Kommunalen Wasserversorger gefördert, Maßnahmen zum Wasserrückhalt und zur Grundwasserneubildung sowie Projekte der Landes-Aktion Blau Plus zur Renaturierung von Gewässern und deren Umgebung. Höfken: „Vom Wassercent profitieren alle, die auf sauberes Wasser angewiesen sind, dies gilt auch für die vielfältigen Arten in und an den Gewässern, die unsere Lebensgrundlagen sichern.“
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