Am Freitag haben die Länder im Bundesrat dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Novelle des Arzneimittelgesetzes zugestimmt. „Das Ergebnis ist – nach wirklich zähen und mühsamen Verhandlungen der Länder mit der Bundesregierung - ein erster wichtiger Schritt, um den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung reduzieren zu können“, so Umweltministerin Ulrike Höfken. Der Einigungsvorschlag übernehme eine Vielzahl von Anliegen der Länder. „Ohne diese Änderungen hätte der von der Bundesregierung vorgelegt Entwurf de facto dazu geführt, dass die Missstände nur dokumentiert, aber keine wirkungsvollen Maßnahmen möglich gewesen wären, um diese zu beseitigen“, so Höfken.
Unter anderem sorgten die Länder dafür, dass Tierhalter den Überwachungsbehörden verpflichtend einen Antibiotika-Minimierungsplan vorlegen müssen, wenn sie die bundesweite Therapiehäufigkeit im so genannten „Dritten Quartil“ maßgeblich überschreiten. Auch erhalten die Länder nun stärkere Befugnisse, eine verringerte Antibiotikagabe gegenüber dem Tierhalter durchzusetzen. Dazu gehört unter anderem, dass die Behörden bei zweimaliger erheblicher Überschreitung anordnen können, dass Antibiotika nur noch durch den Tierarzt angewendet werden dürfen. In besonders schwerwiegenden Fällen können Behörden die Tierhaltung untersagen wenn dieser wiederholt behördliche Anordnungen zum Beispiel hinsichtlich einer Verminderung der Bestandsdichte oder verbesserter Haltungsanforderungen nicht befolgt. In dem von der schwarz-gelben Regierungskoalition im Bundestag verabschiedeten Gesetz waren diese wichtigen Regelungen nicht vorgesehen.
„Da sich die Bundesregierung konsequent gegen die Einführung einer zentralen Datenbank zur Erfassung der Antibiotikaverbrauchsmengen gewehrt hat, werden dies nun die Länder übernehmen“, so Höfken. Auch seien im Gesetz noch zahlreiche Mängel enthalten. „Darum müssen nach der Evaluierung der ersten Umsetzungserfahrungen weitere Schritte folgen. Dafür werde ich mich einsetzen“, sagte Höfken. So werden derzeit etwa nur Rinder, Schweine, Hühner und Puten erfasst, die zum Zweck der Fleischerzeugung gehalten werden. Die Erfassung des Antibiotikaeinsatzes bei den übrigen Tierarten und Nutzungsrichtungen ist zunächst nicht vorgesehen. Zum Beispiel bleiben Zuchtsauen ebenso wie Enten und Gänse unberücksichtigt. Heftige Gegenwehr gegen die Aufnahme von Fischen in die Medikationserfassung kam insbesondere aus Bayern, wo Teichwirtschaften bundesweit die größte Rolle spielen. Auch ist weiterhin vorgesehen, dass der Antibiotikaverbrauch nur bezogen auf die Tierart und den Tierhaltungsbetrieb erfasst wird. Eine getrennte Erfassung pro Stall ist weiterhin nicht – wie von den Ländern ursprünglich gefordert – vorgesehen. Höfken: „Gerade in sehr großen Tierhaltungsanlagen reicht vermutlich eine pauschale Erfassung des Antibiotikaeinsatzes aller Stalleinheiten nicht aus.“
|
Antibiotika in der Tierhaltung