Umweltministerin Ulrike Höfken hat in der heutigen Debatte im Plenum des Landtags deutlich gemacht, dass sich die Landesregierung nachdrücklich gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung ausspricht. „Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser ist eine der wichtigsten Aufgaben der öffentlichen Daseinsfürsorge. Mit Unterstützung des Landes haben die Kommunen in den vergangenen Jahrzehnten eine hervorragende Infrastruktur aufgebaut, die soll auch in öffentlicher Hand bleiben“, so Höfken. Bei privater Bereitstellung des Trinkwassers bestehe die Gefahr, dass notwendige Investitionen zur Instandhaltung der Anlagen unterbleiben. Dies zeigten Beispiele aus Berlin, London und aktuelle Portugal. Die geplante EU-Konzessionsrichtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen betrachtet Ministerin Höfken deshalb mit Sorge: „Damit droht die schrittweise Privatisierung der Wasserversorgung.“
Beeindruckt zeigte sich die Ministerin von der europaweiten Resonanz auf die Initiative „Wasser ist Menschenrecht“, der bereits eine Million Menschen beigetreten seien. „Die Menschen haben zu Recht die große Sorge, dass die EU die Privatisierung der Wasserversorgung quasi durch die Hintertür voran treiben möchte“, stellte Höfken fest. Nach den von der Bundesregierung unterstützten Plänen der EU-Kommission sollen so genannte Dienstleistungskonzessionen beispielsweise für die Trinkwasserversorgung künftig dem Vergaberecht unterworfen werden. Grundsätzlich können die Kommunen zwar weiterhin entscheiden, ob sie die Wasserversorgung selbst erbringen wollen. Kommunen, deren Wasserversorgung bereits teilweise oder vollständig privatisiert ist, müssten diese gegebenenfalls künftig europaweit ausschreiben. „Dann können sich zwar auch Stadtwerke bewerben, aber eben auch große internationale Konzerne“, so Höfken.
Die Ministerin verwies auf das rheinland-pfälzische Landeswassergesetz, das vorschreibe, dass die kommunale Pflichtaufgabe der Trinkwasserversorgung nicht auf Dritte übertragen werden darf. Höfken: „Das rheinland-pfälzische Wasserrecht schließt nicht aus, dass Private bei der Aufgabenerfüllung einbezogen werden, aber die Kommunen müssen die Letztverantwortung tragen.“ Von den Regelungen der Richtlinie können allerdings auch in Rheinland-Pfalz einige wenige Wasserversorger betroffen sein, die entsprechend einer älteren Rechtslage überwiegend in privater Hand sind.
Höfken kündigte an, dass die Landesregierung mit ihrem Förderprogramm der Wasserwirtschaft auch künftig die Kommunen sowie interkommunale Kooperationen unterstützen werde, auch mit den Einnahmen aus dem so genannten Wassercent: „Wir wollen eine zukunftsfähige Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand.“