| Europäischer Gerichtshof

Höfken: EuGH-Urteil bestätigt Vorgehen von Rheinland-Pfalz gegen Laufzeitverlängerung der Risikoreaktoren Doel 1 und 2

Laufzeitverlängerung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung war nicht zulässig / Bundesregierung muss sich für zeitnahe Abschaltung einsetzen.
Ulrike Höfken
Ulrike Höfken

„Das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zeigt schwarz auf weiß: Die Laufzeitverlängerung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung verstößt gegen EU-Recht. Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Region und bestätigt die Greenpeace-Klage gegen die Laufzeitverlängerung, der Rheinland-Pfalz im Frühjahr 2018 beigetreten ist“, erklärte Umwelt- und Energieministerin Ulrike Höfken heute. Die Atomkraftwerke Doel 1 und 2 haben schon mehr als 40 Jahre Laufzeit hinter sich. „Nur für dieses Zeitfenster wurden sie ursprünglich geplant und gebaut. Die Reaktoren stellen nicht zuletzt auch aufgrund ihres Alters ein unakzeptables Risiko für die ganze Region dar und müssen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vom Netz genommen werden. Je schneller, desto besser. Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein, um dieses Ziel zu erreichen. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich jetzt weiter dringend bei der belgischen Regierung für das Abschalten der Atomkraftwerke Doel 1 und 2 einzusetzen“, sagte Höfken. 

Die ohne grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgte Laufzeitverlängerung nehme Rheinland-Pfalz nicht hin. Belgien liege nicht weit von der Landesgrenze entfernt: Ein nuklearer Störfall hätte die radioaktive Kontaminierung von Boden, Wasser und Nahrungsmitteln in der gesamten Region zur Folge, so die Ministerin weiter. Durch die Laufzeitverlängerung habe sich das Risiko von Defekten an veralteten Bauteilen sowie die Gefahr eines schweren Unfalls mit dem Austritt radioaktiver Strahlung erhöht. 

„Das Gute: Alternativen für eine sichere und klimafreundliche Energieversorgung gibt es längst. Erneuerbare Energien sind die Zukunft der Energieversorgung in der gesamten Region. Innerhalb des grenzüberschreitenden Energieeffizienzprojekts GReENEFF arbeiten wir zum Beispiel bereits mit unseren belgischen Partnern zusammen“, erläuterte Höfken. 


Hintergrund

Die belgischen Atomkraftwerke Doel 1, Doel 2 und Tihange 1 wurden zwischen 1974 und 1975 in Betrieb genommen. Die erwartete Betriebsdauer lag ursprünglich bei 30 bis 40 Jahren.

Im Jahr 2003 ist in Belgien ein Gesetz über den schrittweisen Atomausstieg in Kraft getreten, welches eine Begrenzung der Laufzeit der Leistungsreaktoren auf 40 Jahre festlegte. Danach hätte der Betrieb der Atomkraftwerke Tihange 1 sowie Doel 1 und Doel 2 im Jahr 2015 geendet. Durch nachfolgende Gesetzesänderungen wurde die Laufzeit der genannten Atomkraftwerke bis zum Jahr 2025 verlängert. Nach Auffassung von Rheinland-Pfalz handelt es sich hierbei faktisch um erhebliche Änderungen der ursprünglichen Genehmigungen.

Die Entscheidung des EuGH kann als positives Signal für das beim belgischen Staatsrat anhängige Verfahren gegen den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke Tihange 1 sowie Doel 1 und Doel 2 gesehen werden. Das Verfahren wird von L'A.S.B.L. Greenpeace und Association Benegora geleitet. Diesem Verfahren ist Rheinland-Pfalz zusammen mit Nordrhein-Westfalen beigetreten. Mit dem Verfahren soll die Nichtigerklärung der Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke Tihange 1 sowie Doel 1 und Doel 2 erreicht werden.

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