Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken hat am Donnerstag das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Nutzung alter Sorten begrüßt: „Dies ist ein Etappensieg für die Vielfalt auf dem Acker und auf dem Teller aber auch gegen die Multis, die weltweit 67 Prozent des Saatguts kontrollieren.“ Das Urteil sei eine wichtige Klarstellung zum Umgang mit alten, in der Regel nicht mehr zugelassenen Sorten, sogenannten Erhaltungssorten. Der EuGH hatte entschieden, dass es absolut rechtens ist, dass Bauern Saatgut selbst vermehren und verkaufen dürfen, auch wenn es amtlich nicht zugelassen ist.
Höfken wies darauf hin, dass mit dem Urteil allein der Erhalt der Nutzpflanzenvielfalt keineswegs gesichert sei. Der Kampf um die Freiheit des Saatguts und die Verfügbarkeit unserer Lebensgrundlagen müsse verstärkt geführt werden: „Auch durch Einwirken der deutschen Bundeskanzlerin ist beim jüngsten EU-Gipfel das Anliegen des deutschen und europäischen Parlaments gescheitert, die Patentierung von Pflanzen und Tieren deutlich zu begrenzen, Nachbau zu ermöglichen und die züchterische Freiheit zu bewahren.“ Mit der Entscheidung des Europäischen Rats für eine Verordnung der EU-Kommission zum „Gemeinschaftspatent“ seien die in Deutschland errungenen Fortschritte zur Sicherung des Saatguts und der Zucht zunichte gemacht worden. Höfken: „Frau Merkel hat wesentliche Inhalte des deutschen Saatgutrechts geopfert, um mit dem EU-Patentgericht ein Renommierprojekt nach Deutschland zu holen.“
Ministerin Höfken kündigte an, dass sich Rheinland-Pfalz in den zuständigen Gremien weiter dafür einsetzen werde, dass die für Ernährungssicherheit und Artenvielfalt so wichtige Frage der Verfügbarkeit des genetischen Materials von Pflanzen und Tieren sowie die Forschungsfreiheit in diesem Bereich gesichert bleibt.