„Viele Bürgerinnen und Bürger können die Fristverlängerung der Bundesregierung bei der betäubungslosen Ferkelkastration nicht nachvollziehen. Alternativen wie Immunokastration, Ebermast oder Kastration unter Betäubung bestehen bereits. Wir müssen im Land jedoch Strategien finden, um diese umzusetzen. Dabei ist die ganze Kette der Wirtschaftsbeteiligten gefragt“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken bei der Fachveranstaltung „Ferkelkastration und Tierschutz – Lösungswege für Rheinland-Pfalz“. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Landwirtschaft, Handel, Verbraucher- und Tierschutz sowie der Wissenschaft diskutierte Ministerin Höfken darüber, wie gemeinsame Lösungen durch Tierhalter, Verarbeiter und Händler künftig aussehen und welche Wege im Land zeitnah eingeschlagen werden können. Denn viele Tierhalter stehen vor der Entscheidung, sich für eine Alternative auszusprechen, können aber noch nicht abschätzen, wie Verarbeiter und Handel auf die Alternativen reagieren werden.
Wechsel zu Alternativen muss zeitnah gelingen
„Wir haben bereits in der Vergangenheit alle Akteure mit frühzeitiger Information und Beratung unterstützt – zum Beispiel mit Runden Tischen ‚Ferkelkastration‘ oder Fachgesprächen. Wir kommen auch heute wieder zusammen, um gemeinsam alternative Wege für Rheinland-Pfalz zu erarbeiten. Denn klar ist: Eine erneute Fristverlängerung bei der betäubungslosen Ferkelkastration kann es aus Gründen des Tierschutzes keinesfalls geben“, erklärte die Ministerin.
Regionale Produktion mit verpflichtendem Tierwohllabel stärken
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erkennen, woher das Fleisch im Supermarkt stammt. Denn die Tierschutzregelungen in den EU-Mitgliedsstaaten sind unterschiedlich. „Daher setze ich mich für die Umsetzung eines verpflichtenden Tierwohllabels ein. Dieses muss sowohl Informationen über die Haltung als auch über die Herkunft liefern. So können wir mehr Tierschutz sicherstellen und gleichzeitig auch die regionale Produktion stärken“, sagte Höfken abschließend.
Hintergrund:
Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern und Wirtschaftsbeteiligten ist es aus Tierschutzgründen seit Jahren Konsens, dass die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung nicht mehr stattfinden soll. Bereits 2008 hatten sich die Wirtschaftsbeteiligten in der Düsseldorfer Erklärung dafür ausgesprochen, auf die Kastration zu verzichten und zur Linderung der Schmerzen Schmerzmittel einzusetzen bis entsprechende Alternativen zu Verfügung stehen.
2013 hat die Bundesregierung unter Ministerin Ilse Aigner das Tierschutzgesetz geändert. So sollten Ferkel ab 2019 nur noch unter wirksamer Schmerzausschaltung kastriert werden. Aus Sicht des Tierschutzes war diese Regelung ein großer Erfolg. Allerdings erfolgten die Umsetzung und die Akzeptanz von alternativen Verfahren nicht rechtzeitig, sodass die Bundesregierung Ende 2018 eine Fristverlängerung von zwei Jahren beschlossen hat.