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Höfken: „Die Trennung der Holzvermarktung bleibt richtig und notwendig.“

Umweltministerin begrüßt Entscheidung des BGH im forstlichen Kartellverfahren gegen Baden-Württemberg / Pflege des Waldes bleibt in bewährten Händen der Försterinnen und Förster
Holzstämme
Holzstämme

„Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat uns nicht überrascht und bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass unsere Verpflichtungszusagen aus dem Jahr 2009 gegenüber dem Bundeskartellamt Bestand haben“, sagte Umweltministerin Höfken. „In Erwartung dieses Prozessausgangs haben wir bei der Neustrukturierung der Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz die richtigen Weichen gestellt. Mit der Änderung des Landeswaldgesetzes hat der Landtag im Mai die rechtliche Grundlage für eine rechtssichere und zukunftsfähige Ausgestaltung der Holzvermarktung und forstlichen Strukturen geschaffen. Für die Kommunen und die Privatwaldbesitzer bedeutet dies Planungssicherheit sowie die Aussicht auf eine entsprechende finanzielle Unterstützung.“ 

Im März 2018 hatten sich das Umweltministerium,  der Gemeinde- und Städtebund sowie der Waldbesitzerverband auf ein entsprechendes Gesamtkonzept verständigt und die Trennung des Holzverkaufs sowie die zukünftige Abwicklung über fünf regionale Holzvermarktungsgesellschaften auf den Weg gebracht. 


„Mit Blick auf das Urteil erwies sich dieser Schritt als vorausschauend: Der BGH hat zwar die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus formellen Gründen aufgehoben, aber keine kartellrechtliche Bewertung des gemeinsamen Holzverkaufs von staatlichen und nicht-staatlichen Waldbesitzern vorgenommen. Dadurch bleiben Schadensersatzansprüche von Seiten der Holzkunden grundsätzlich nicht ausge-schlossen. Mit unserer Trennung der Holzvermarktung werden solche Risiken für Land und Kommunen minimiert.“ 


In der Konsequenz der Entscheidung des BGH bleiben auch die forstlichen Dienstleistungen des Gemeinschaftsforstamts für alle Waldbesitzer weiterhin möglich. Höfken betont: „Das stärkt die bewährte Arbeit des Gemeinschaftsforstamtes und ist eine gute Nachricht für alle Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz, die sich auf die Erfahrung und Expertise der Försterinnen und Förster seit Jahrzehnten verlassen.“

Zum Hintergrund:

Anlass für die Trennung und Neuordnung der Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz sind wettbewerbsrechtliche Bedenken des Bundeskartellamtes, die in einem gegen das Land Baden-Württemberg geführten Kartellrechtsverfahren erstinstanzlich weit-gehend bestätigt wurden. 

Das rheinland-pfälzische Forstministerium hat daher gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und dem Waldbesitzerverband für Rheinland-Pfalz „Zehn Eckpunkte zur Neustrukturierung des Holzverkaufs in Rheinland-Pfalz“ proaktiv erarbeitet und im Oktober 2017 dem Bundeskartellamt vorgestellt. 

Die Änderung des Landeswaldgesetzes dient der Umsetzung dieser zehn Eckpunkte. Mit der Änderung des Landewaldgesetzes wird die Verpflichtung zur Übernahme des Holzverkaufs für kommunale Forstbetriebe durch Landesforsten sowie deren bisherige Kostenfreiheit aufgehoben. 

Außerdem erhält das Forstministerium die Möglichkeit, forstliche Fördermittel direkt bereitzustellen, um etwa waldbesitzende Kommunen beim Schritt in die eigenständige Holzvermarktung wirkungsvoll zu unterstützen.

Weitere Informationen sind abrufbar unter:

<link file:104897>Zehn Eckpunkte zur Neustrukturierung des Holzverkaufs 

<link file:111698>Gesamtkonzept zur Neuausrichtung der Holzvermarktung

#Themen

Wald

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