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Höfken begrüßt Urteil zu gentechnisch verunreinigtem Saatgut

Umweltministerin Ulrike Höfken begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungs­gerichts Leipzig zum Umgang mit gentechnisch verändertem Saatgut.

Umweltministerin Ulrike Höfken begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Umgang mit gentechnisch verändertem Saatgut: „Es ist war absolut notwendig, dass das Gerichts klar gestellt hat, dass gentechnisch veränderte Pflanzen auch bei Unkenntnis der Verunreinigung des Saatguts vernichtet werden müssen“, sagte die Ministerin.

Das Gericht hat heute über eine Klage eines hessischen Landwirts entschieden, der Raps-Saatgut ausgebracht hatte, das – ohne sein Wissen – mit in der EU nicht zugelassenen gentechnisch verändertem Saatgut verunreinigt war. Die zuständigen Behörden in Hessen hatten die weitere Inverkehrbringung und Aussaat untersagt, sowie die Vernichtung des Aufwuchses angeordnet. Höfken: „Für die Länder bedeutet das Urteil, dass sie weiterhin die notwendigen Maßnahmen bei einer festgestellten Verunreinigung ergreifen müssen, um eine Weiterverbreitung von in der EU für den Anbau nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Konstrukten zu verhindern.“ Die betroffenen Landwirte treffe keinerlei Schuld. Hier seien die Unternehmen in der Pflicht, Saatgut ohne Verunreinigung zu liefern. Auch der Saatgut- und Lebensmittelkontrolle komme eine besondere Bedeutung zu, um Verunreinigungen, die sich rasant häufen, entgegen zu wirken.

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