| Bundesrat/Energiepolitik

Höfken begrüßt Mieterstromgesetz als erste wichtige Basis und fordert Nachbesserungen

Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken begrüßte heute im Bundesrat den Entwurf zum Mieterstromgesetz als wichtige Ausgangsbasis zur Förderung von Mieterstrommodellen: „Endlich greift die Bundesregierung die langjährige Forderung zur Mieterstromförderung auf, wie sie auch der Bundesrat - zuletzt im März dieses Jahres - beschlossen hatte.

Das ist Grundlage dafür, dass künftig Millionen Menschen in ihren Mietwohnungen und nicht nur die Hauseigentümer von Solaranlagen auf dem Dach profitieren können.“ Auch Bürgerenergiegenossenschaften könnten hiervon profitieren, wenn zudem bürokratische Hürden verringert würden.

Gleichzeitig forderte Höfken erhebliche Nachbesserrungen: „Leider ist der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung mit seinen zahlreichen überflüssigen Beschränkungen nur eine Mieterstromförderung `light´“. Mit diesem könnten die Potenziale von Mieterstrom-Modellen nicht annähernd ausgeschöpft werden, kritisierte Höfken.

Beispielsweise sehe das Gesetz einen Ausbaudeckel für Mieterstromanlagen auf 500 Megawatt pro Jahr vor. „Eine solche Deckelung  zusätzlich zur ohnehin schon eingeführten Begrenzung der Solarenergie auf 2500 Megawatt im Jahr macht keinen Sinn. So werden weder die Mieter ausreichend profitieren können, noch werden wir unsere Klimaschutzziel erreichen“, sagte die Ministerin. Begrenzt werde die Förderung außerdem auf Wohngebäude, was die Nutzung erfolgreicher Quartierskonzepte faktisch ausschließe. „Viel besser wäre es, wenn die Förderung sich nicht nur auf das gleiche Gebäude beziehen würde, sondern auf den direkten Verbrauch des Stroms von Nachbargebäuden. Damit könnten auch Mieter in Gebäuden, die nicht für die Errichtung einer Photovoltaikanlage geeignet sind, von der Mieterstromförderung profitieren“, erklärte Höfken und forderte den Bundestag auf, in seinen anstehenden Beratungen diese Defizite zu beseitigen. Die entsprechenden Forderungen haben im Bundesrat eine Mehrheit gefunden.

„Bei der Energiewende geht es neben Klimaschutz und wirtschaftlichen Erfolg auch um eine gerechte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger. Die direkte Teilhabe der Mieterinnen und Mieter an der Energiewende ist wichtiger Schritt einer erfolgreichen Energiewende“, sagte Höfken. Die Rahmenbedingungen durch das Mieterstromgesetz müssten daher so verbessert werde, dass damit mehr Menschen am Ausbau der Erneuerbaren Energien beteiligt werden und auch davon profitieren können“, so die Ministerin.

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