Rheinland-Pfalz hat sich am Freitag im Bundesrat erfolgreich für Nachbesserungen der Novelle des Tierschutzgesetzes eingesetzt. „Dieses klare Signal der Bundesländer kann die Bundesregierung nicht übersehen. Wir fordern von Bundesministerin Aigner mehr Konsequenz beim Tierschutz. Der vorgelegte Gesetzentwurf reicht bei weitem nicht aus, um Tieren ein besseres Leben zu ermöglichen“, stellte Umweltministerin Ulrike Höfken fest. Über mehr als 60 Änderungsanträge der Länder hat der Bundesrat heute abgestimmt, zahlreiche Initiativen waren von Rheinland-Pfalz ausgegangen. Die Mehrheit der Länder sprach sich unter anderem für die Verbote von Pelztierhaltung, von Menschenaffen als Versuchstiere und des Klonens aus. Bei der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren soll im Hobby-Bereich ein Sachkundenachweis vorgelegt werden.
Zustimmung im Bundesrat fand auch die rheinland-pfälzische Forderung, ein Tierwohllabel gesetzlich zu verankern. Höfken: „Nur wenn Tierschutzstandards auf Lebensmitteln ersichtlich sind, können sich Konsumenten bewusst für tiergerecht erzeugte Produkte entscheiden.“ Mit diesem Vorstoß schließe sich der Bundesrat einer entsprechenden Forderung des EU-Parlaments an. „Ziel muss es sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher europaweit über die Bedingungen der Produktion tierischer Lebensmittel informiert werden“, sagte die Ministerin und kündigte an, an dieser Stelle nicht locker zu lassen.
Höfken erwartet, dass die Bundesregierung nun die Beschlüsse des Bundesrats in den parlamentarischen Prozess einbringt. Sie kritisierte, dass Bundesaußenminister Westerwelle beim Thema Schenkelbrand seiner Kollegin Aigner in den Rücken falle und sich vor Lobby-Interessen spannen lasse. Dies habe vor dem Hintergrund seiner Verbundenheit mit dem Aachener Reitturnier „ein Geschmäckle“. Höfken: „Der Schenkelbrand ist eine Verbrennung dritten Grades, vergleichbar mit dem Handauflegen auf eine heiße Herdplatte.“ Dass dies jährlich 35.000 Fohlen erleiden müssten, widerspreche dem geltenden Tierschutzgesetz (Paragraf 1, Absatz 2). Heute müssten ohnehin alle Pferde elektronisch gekennzeichnet werden. „Der Schenkelbrand ist nichts anderes mehr als ein Mode-Markenzeichen“, stellte die Ministerin fest: „Wir fordern die Bundesregierung daher auf, beim Verbot des Schenkelbrands zu bleiben und die Beschlüsse des Bundesrats zu übernehmen.“
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